EU-Kommission will strengere Regeln für Online-Wahlwerbung

Die EU-Kommission will politische Online-Werbung strenger regulieren und so besser erkennbar machen. Am Donnerstag präsentierte die Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourova einen entsprechenden Gesetzesvorschlag. "Wahlen dürfen kein Wettbewerb von undurchsichtigen und schmutzigen Methoden sein", sagte sie. Den Plänen zufolge soll politische Werbung etwa auf Facebook künftig als solche gekennzeichnet werden, außerdem soll transparent sein, wer eine Anzeige bezahlt hat.

Probleme bei Unterscheidung bezahlter und organischer Inhalte

"Die Wähler haben zunehmend Probleme zu unterscheiden, ob die Inhalte, die sie sehen, bezahlt oder organisch sind", sagte Jourova. Laut einer Eurobarometer-Umfrage aus diesem Monat wissen vier von zehn Europäern bei bestimmten Online-Inhalten nicht, ob es sich dabei um politische Wahlwerbung handelte. Jourova nannte unter anderem die Brexit-Kampagne als Beispiel für die Risiken solcher Inhalte.

Kein "micro-targeting" mehr

Anbieter politischer Anzeigen dürfen laut dem Vorschlag sensible Daten, die online geteilt werden, nicht mehr für politische Zwecke nutzen. Das heißt, Informationen über politische Einstellung, sexuelle Orientierung, Religion oder Herkunft dürfen nicht ohne Zustimmung genutzt werden, um politische Anzeigen auf eine Person zuzuschneiden – dieses Vorgehen wird auch "micro-targeting" genannt. Dabei erstellen Datenanalyse-Firmen Psychogramme von Nutzern, indem sie Informationen über Likes, Warenbestellungen oder andere persönliche Angaben im Netz auswerten. Diese Psychogramme werden anschließend genutzt, um gezielt politische Botschaften an Nutzer zu senden.

Werbeanbieter müssen ihr Vorgehen erklären können

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Werbeanbieter und Plattformen wie Facebook offenlegen müssen, wie und warum sie Anzeigen auf Nutzer zuschneiden. Wenn Anbieter dies Nutzern nicht erklären können, dürfen sie das "micro-targeting" nicht einsetzen. Die Regeln sollen von den Behörden der EU-Länder umgesetzt und unter anderem mit Bußgeldern geahndet werden, wie aus dem Vorschlag hervorgeht. Das Europaparlament und die EU-Staaten befassen sich nun mit dem Gesetzesvorschlag. Sie können noch Änderungen vornehmen, bevor dieser verabschiedet wird – das könnte allerdings noch dauern.

Redaktion beck-aktuell, 25. November 2021 (dpa).