Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten: EU verschiebt Anwendung neuer Regeln

Unternehmen bekommen mehr Zeit, um die neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umzusetzen. Das soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU beitragen.

Die neuen Due-Diligence-Vorschriften verpflichten Unternehmen, ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Mit seinem Beschluss vom Donnerstag gibt das EU-Parlament den Mitgliedstaaten ein zusätzliches Jahr – bis zum 26. Juli 2027 – Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Entsprechend verschiebt sich auch der Start für die Unternehmen. Die erste Welle betroffener Unternehmen, das sind EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU, müssen die Regeln erst ab 2028 anwenden.

Auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll erst zwei Jahre später angewendet werden. Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen erstmals 2027, solche mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen erstmals 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen Bericht erstatten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Informationen ein Jahr später vorlegen.

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ein Vereinfachungspaket mit dem Namen "Omnibus I" vorgelegt. Neben der jetzt vom Parlament gebilligten Richtlinie enthält das Paket eine weitere, mit der Inhalt und Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten geändert werden sollen. Mit dieser wird sich zunächst der Rechtsausschuss des Parlaments befassen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 3. April 2025.

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