Es geht um die Frage, ob Apple seiner aus dem DMA erwachsenden Verpflichtung nachkommt, Nutzer zu Software-Angeboten außerhalb der hauseigenen Vertriebsplattform App-Store gebührenfrei leiten zu lassen. Die Kommission bezweifelt das und hat dabei insbesondere die von Apple im März 2024 mit neuen Geschäftsbedingungen eingeführte "Kerntechnologiegebühr" im Blick. Diese jährliche Gebühr beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App, die mehr als eine Million Downloads aufweist. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App-Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30% von digitalen Erlösen innerhalb der App.
Mit ihren Zweifeln ist die Kommission nicht allein: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits am 11. März darauf hingewiesen, dass Apple einige Vorgaben des DMA noch nicht umgesetzt habe - und eine Untersuchung durch die Kommission gefordert.
Apple weist die Vorwürfe zurück: Durch die neuen Geschäftsbedingungen habe man gerade Regelungen geschaffen, die dem DMA Rechnung trügen. Man schätze, dass mehr als 99% der Entwickler mit den neuen Geschäftsbedingungen gleich viel oder weniger Gebühren an Apple zahlen werden.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Dieser soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10% des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20% im Fall wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht eine Zerschlagung des Unternehmens im Raum.