Derzeit kommen auf den Straßen in der EU jährlich fast 20.000 Menschen ums Leben. Dem will die EU nun beikommen – unter anderem mit neuen Fahrvorschriften.
Die vom Parlament verabschiedete Führerscheinrichtlinie setzt zunächst bei der Ausbildung an. Wer eine Fahrerlaubnis erhalten will, soll bei der Fahrprüfung nachweisen müssen, dass er die Gefahren des toten Winkels und die Funktionsweise von Fahrerassistenzsystemen kennt, Türen sicher öffnen kann und weiß, wie sehr die Handynutzung beim Fahren ablenken kann. Zudem soll die Ausbildung das Gefahrenbewusstsein mit Blick auf Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, Radfahrerende und andere gefährdete Verkehrsteilnehmende schärfen.
Gültigkeit und Gesundheitschecks
Pkw- und Motorradführerscheine sollen 15 Jahre gültig sein. Die Mitgliedstaaten sollen die Gültigkeitsdauer auf zehn Jahre verkürzen können, wenn der Führerschein auch als Personalausweis dient. Führerscheine für Lkw und Busse sollen fünf Jahre gültig sein. Für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren soll die Gültigkeitsdauer verkürzt werden können – mit dem Ziel, dass diese häufiger ärztliche Untersuchungen bzw. Auffrischungskurse wahrnehmen.
Bevor ein Führerschein erstmals ausgestellt wird sowie bei Beantragung einer Verlängerung soll künftig eine Gesundheitsprüfung erfolgen – inklusive Sehtest und Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems. Die ärztliche Untersuchung soll für Auto- und Motorradfahrende allerdings durch Selbsteinschätzungsformulare oder andere auf nationaler Ebene entwickelte Bewertungssysteme ersetzt werden können.
Fahranfänger und begleitetes Fahren
Erstmals sehen die EU-Vorgaben die in Deutschland schon lange geltende Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer vor. Für sie gelten strengere Regeln und schwerere Strafen, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, die Gurtpflicht missachten oder die Kinderrückhaltesysteme nicht nutzen.
Jugendliche sollen bereits mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein der Klasse B erwerben können. Bis zu ihrem 18. Geburtstag sollen sie aber nur fahren dürfen, wenn eine erfahrene Fahrerin bzw. ein erfahrener Fahrer dabei ist.
18-Jährige sollen künftig einen Lkw-Führerschein (Klasse C) und 21-Jährige einen Busführerschein (Klasse D) machen dürfen, sofern sie einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Dadurch soll dem Mangel an Berufskraftfahrerinnen und -fahrern entgegengewirkt werden. Ohne einen Befähigungsnachweis dürfen Lkw bzw. Busse erst ab 21 bzw. 24 Jahren gefahren werden.
Aberkennung der Fahrerlaubnis im Ausland
Wird der Führerschein im Ausland entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, wird dies dem EU-Staat gemeldet, der ihn ausgestellt hat. So sollen Strafen auch über Grenzen hinweg durchgesetzt und rücksichtsloses Fahren im Ausland eingedämmt werden.
Die nationalen Behörden sollen einander unverzüglich unterrichten müssen, wenn sie jemandem die Fahrerlaubnis aufgrund besonders schwerer Verkehrsdelikte entziehen. Dazu zählen Alkohol oder Drogen am Steuer, die Verwicklung in einen tödlichen Verkehrsunfall oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (etwa die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 50 km/h).
Digitaler Führerschein
Der digitale, über das Mobiltelefon abrufbare Führerschein soll schrittweise zum neuen Standardformat für Führerscheine in der EU werden. Die Beantragung eines physischen Führerscheins soll aber möglich bleiben.
Die neuen Vorschriften treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die EU-Staaten haben sodann drei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und ein weiteres Jahr, um sich auf ihre Anwendung vorzubereiten.
TÜV und Automobilclubs zufrieden
Die neuen EU-weit einheitlichen Führerscheinvorschriften sind beim TÜV-Verband und der Interessengemeinschaft European Automobile Clubs (EAC) auf positives Echo gestoßen. Beide halten die Einführung eines digitalen Führerscheins für sinnvoll. Für Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, muss allerdings das Ziel "ein digitaler Ablauf von der Antragstellung bis zur Erstellung des Führerscheins in einem digitalen Format sein". Die EAC hätten sich gewünscht, dass der digitale Führerschein schneller eingeführt wird – und nicht erst bis 2030.
Beide Organisationen befürworten die europaweite Einführung des begleiteten Fahrens. Die EAC sprechen von einem "echten Erfolgsmodell", von dem Fahranfänger und -anfängerinnen "enorm profitieren und wichtige Fahrpraxis sammeln können". In Deutschland habe man mit dem begleiteten Fahren ab 17 sehr gute Erfahrungen gemacht, so Goebelt vom TÜV-Verband.
Bei Null-Promille-Grenze Chance verpasst
Was den Umgang mit älteren Autofahrenden angeht, befürworten die EAS, dass die Mitgliedstaaten auf eine Selbstauskunft zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit setzen können. Anstelle verpflichtender ärztlicher Untersuchungen sollten ältere Autofahrer durch freiwillige Rückmeldefahrten und Auffrischungskurse ohne Angst vor einem Führerscheinentzug für die Risiken im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Auch der TÜV meint, Rückmeldefahrten trügen dazu bei, im hohen Alter die Fahrkompetenz aufrecht zu erhalten.
Kritik üben TÜV und EAS an der Streichung der Null-Promille-Grenze für Fahranfänger aus dem Gesetzentwurf. Alkohol am Steuer sei eine der größten Gefahren für die Verkehrssicherheit.


