Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung verabschiedet, in der er die Bundesregierung auffordert, sich in Brüssel für eine Änderung beim Schutzstatus des Wolfes einzusetzen und den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Hintergrund sei laut der Länder die steigende Wolfspopulation insbesondere in ländlichen Regionen, die zunehmend Schäden in der Nutztierhaltung herbeiführe. Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Ob und wann diese konkreten Schritte zur Umsetzung unternehmen wird, ist aber noch unklar.
Ländern fordern Herabstufung des Schutzstatus von Wölfen
In Europa hat sich die Wolfspopulation zuletzt fast verdoppelt. Das führe zunehmend zu Konflikten vor allem für Weide- und Almwirte, die ihre Tiere nicht ausreichend schützen können. In der Entschließung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wird auf die Entscheidung der Berner Konvention hingewiesen, in der der Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft wurde. Auf europäischer Ebene habe ein Umdenken stattgefunden, heißt es in der Begründung zur Entschließung. Der Bundesrat fordert nun die Bundesregierung auf, eine ähnliche Änderung in der EU-Naturschutzrichtlinie (FFH) anzuregen, die momentan die Jagd auf Wölfe verbietet.
Die Bundesregierung solle zudem notwendige Rechtsänderungen vorbereiten, um die Jagd auf Wölfe unter bestimmten Voraussetzungen bundesweit zu ermöglichen. Zäune und Hunde seien wichtig, aber der Bundesrat betont, dass auch andere Maßnahmen notwendig seien, um die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Bevölkerung zu begrenzen.
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber (beide Freie Wähler) setzen sich ebenfalls für eine Lockerung beim Schutzstatus ein. "Der Wolf muss ins bayerische Jagdrecht. Andernfalls sind wir für eine gezielte Bejagung von Wölfen unvorbereitet", sagte Aiwanger. Glauber ergänzte: "Schutz und Management sind kein Widerspruch. Eine Tierart wie der Wolf ist im Jagdrecht besser aufgehoben als im Naturschutzrecht." Beide Minister betonen, dass der Schutz des Wolfes mit einem organisierten Management vereinbar sei.