Reparieren statt ersetzen: Neue EU-Regeln sollen Verbraucherverhalten nachhaltiger machen
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Hohe Kosten, kein Zugang zu Reparaturdiensten oder Konstruktionsmerkmale, die eine Reparatur verhindern – all das hält Konsumenten oft davon ab, ein kaputtes Produkt reparieren zu lassen. Das könnte sich bald ändern. Gestern hat das EU-Parlament seine Position zu Maßnahmen angenommen, die das Recht auf Reparatur stärken sollen.

Die neuen EU-Regeln sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen, die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern.

Während der gesetzlichen Garantiezeit wären Verkäufer demnach verpflichtet, zum Beispiel kaputte Smartphones, Waschmaschinen oder Fahrräder zu reparieren statt zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist nicht machbar oder für Verbraucher ungünstig. Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die gesetzliche Garantiezeit um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern. Eine Reparatur soll auch nach Ablauf der Garantiezeit noch gefordert werden können.

Damit Reparieren attraktiver wird als Ersetzen, sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden. Über Online-Plattformen sollen Verbraucher zudem Reparaturbetriebe (darunter auch sogenannte Repaircafés) und Verkäufer überholter Waren in ihrer Nähe finden können. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen.

Ergänzung zu anderen EU-Initiativen

"Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig. Nun reagieren wir auf diese Forderungen", sagte Berichterstatter René Repasi (S&D, Deutschland). Ein besonderer Schwerpunkt liege dabei auf der Unterstützung unabhängiger Werkstätten und auf finanziellen Anreizen. Der Vorschlag zum Recht auf Reparatur ergänzt EU-Initiativen zu Ökodesign und zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. So beschloss die EU 2022 neue Ökodesign-Vorgaben für langlebigere Produkte.

Als nächstes muss der Rat seinen Standpunkt festlegen. Das soll bereits heute geschehen. Danach können die Gespräche mit dem EU-Parlament beginnen. Ein erstes Treffen ist für den 7. Dezember vorgesehen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 22. November 2023.