Ersatzteile müssen für sieben Jahre verfügbar sein – Software-Updates für fünf
Laut Ministerium müssen die Produkthersteller nach den neuen Anforderungen Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie zum Beispiel Displays und Akkus, für sieben Jahre zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen sie das Produkt künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Dies solle die Reparatur und die Wiederverwendung gebrauchter Geräte erleichtern sowie das Recycling und die Ressourceneffizienz stärken. Zusätzlich sollen die Hersteller Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung stellen. Die Updates dürften gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner würden die Rechte von Unternehmen, die Smartphones und Tablets professionell wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt.
Deutliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs
Laut Europäischer Kommission reduziere die neue Ökodesign-Verordnung zusammen mit der zukünftigen Energielabel-Verordnung den Primärenergieverbrauch der betroffenen Produkte im Jahr 2030 EU-weit um 13,9 Terrawattstunden. Die neuen Anforderungen treten laut Ministerium nach ihrer Verabschiedung durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr in Kraft und gelten nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte.