Ehrendoktorwürde für DAV-Präsidentin Edith Kindermann

DAV-Präsidentin Edith Kindermann erhält die Ehrendoktorwürde der Universität Bielefeld. Die dortige Fakultät für Rechtswissenschaft will damit Kindermanns Engagement für eine sachgerechte juristische Ausbildung und ihren Einsatz für den Anwaltsberuf würdigen.

Die 1962 geborene Juristin gehört dem Deutschen Anwaltverein seit 2009 an; dessen Präsidentin ist sie seit 2019. Als Anwältin tätig ist Kindermann seit 1992. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, seit 2007 auch Notarin. Neben dem Familienrecht liegen ihre Schwerpunkte im anwaltlichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungsrecht. Die Universität Bielefeld bezeichnet Kindermann als ihre "juristische Heimat": Dort absolvierte sie von 1981 bis 1988 die einstufige Juristenausbildung. Der Ehrentitel soll ihr am 19. April verliehen werden.

Redaktion beck-aktuell, ak, 18. April 2024.