Edith Kindermann ist neue Präsidentin des DAV

An der Spitze des Deutschen Anwaltvereins (DAV) steht ab sofort erstmals eine Frau. Der DAV-Vorstand hat am 21.03.2019 die Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann zur Präsidentin des Vereins gewählt. Sie ersetzt Ulrich Schellenberg, der von dem Amt mit Wirkung zum 01.03.2019 zurückgetreten war. Schwer­punkte der Tätigkeit Kindermanns sollen die RVG-Anpassung, die Reform des anwalt­lichen Berufs­rechts und die zuneh­mende Digita­li­sierung werden. Im Bereich der Rechts­pflege will Kindermann den Zugang zum Recht für Bürger vertei­digen und stärken.

RVG-Anpassung für starke Anwaltschaft erforderlich

Kindermann betonte unmittelbar nach ihrer Wahl, für sie sei eine starke Anwaltschaft in einem Rechtsstaat unerlässlich. Die Anwaltschaft brauche eine auskömmliche Vergütung. Daher sei es wichtig, dass die RVG-Anpassung zügig komme. Auch die vom DAV angestoßene Reform des anwaltlichen Berufsrechts gehöre zu ihren ersten Zielen. Hilfreich sei dabei, dass ihre beruflichen Schwerpunkte unter anderem im anwaltlichen Berufsrecht und im Vergütungsrecht liegen.

Kindermann will Zugang der Bürger zum Recht sichern

Für die Anwaltschaft sei es wichtig, dass die Bürger Zugang zum Recht haben, hob Kindermann weiter hervor. "Wir müssen bestehende oder sich entwickelnde Schranken erkennen und bekämpfen. Nur so kann der Rechtsstaat gelebt und verteidigt werden".

Wandel des Rechtsdienstleistungsmarktes und Digitalisierung große Herausforderungen

Zu den größten Herausforderungen für die Anwaltschaft zählt Kindermann den Wandel des Marktes für Rechtsdienstleistungen und die Digitalisierung. "Es ist der Anwaltschaft vorbehalten, Lösungen für einen konkreten Rechtsfall zu entwickeln  und die Durchsetzung eines Rechtes zu begleiten", so Kindermann. Durch die leicht verfügbaren abstrakten rechtlichen Informationen werde eine individuelle Rechtsprüfung nicht entbehrlich. Sie erachte es als notwendig, Rechtsanwälte auf dem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen und Studierende sowie Referendare für den Anwaltsberuf zu begeistern. "Anwaltliches Gesellschaftsrecht und digitale Arbeitsmöglichkeiten werden Wege aufzeigen, wie sich Familie und Beruf besser verbinden lassen", so die neue DAV-Präsidentin.

Kindermann seit über 25 Jahren als Anwältin tätig

Bei der Führung des Verbandes werden ihr ihre mehr als 25-jährige Anwaltstätigkeit und die damit gewonnenen Erfahrungen helfen, zeigt sich der DAV überzeugt. Dabei gehe es ihr darum, unterschiedliche Standpunkte konstruktiv für alle Beteiligten zu einer tragfähigen Lösung zu verbinden. "Mehr als 200 Anwaltvereine vor Ort sowie die Landesverbände, Auslandsvereine, Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse und eine engagierte Geschäftsstelle bringen ihre vielfältige Erfahrung in die Arbeit des DAV ein", betonte Kindermann. Darauf freue sie sich.

Kindermann seit 2009 im Vorstand des DAV

Kindermann ist nach Angaben des DAV begeisterte Volleyballspielerin und Karateka. Sie ist 56 Jahre alt und seit 1992 Rechtsanwältin. 1999 wurde sie Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 ist sie auch Notarin. Neben dem Familienrecht liegen ihre Schwerpunkte im anwaltlichen Haftungs-, Berufs- und Vergütungsrecht. Ihr ehrenamtliches Engagement begann im Vorstand des Bremischen Anwaltsvereins. Seit 2005 ist sie Vorsitzende des DAV-Ausschusses RVG und Gerichtskosten, seit 2011 Mitglied im Ausschuss Versicherungsrecht und engagiert sich in zahlreichen Arbeitsgemeinschaften im DAV. Dem Vorstand des DAV gehört sie seit 2009 an, dem Präsidium seit dem Jahr 2011.

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2019.