EGMR verurteilt Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf Krim

Der EGMR hat Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim verurteilt. Er gab damit einer Klage der Ukraine statt. Dabei ging es nicht um die Annexion selbst, sondern um das Verhalten russischer Truppen im Anschluss.

Vor rund zehn Jahren annektierte Russland die Halbinsel Krim und hält diese seither besetzt. Die Ukraine beklagte unter anderem Verschleppungen, unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen. Außerdem habe Moskau pro-ukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.

Die Straßburger Richterinnen und Richter folgten dem größtenteils. Sie stellten einstimmig fest, dass Russland auf der Krim unter anderem gegen das Recht auf Leben, das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und die Meinungsfreiheit verstoßen hat (Urteil vom 25.06.2024 – 20958/14 and 38334/18). Es gebe genügend Beweise dafür, dass dahinter ein Muster stecke und die Vorfälle auf der Krim von den russischen Behörden geduldet worden seien.

Die Auswirkungen der Entscheidung dürften begrenzt sein: Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an. Das Land wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der EGMR sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.

Haftbefehle gegen hohe russische Beamte

Auch in Den Haag ist eine weitere Entscheidung zum Nachteil Russlands gefallen: Der Internationale Strafgerichtshof hat wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehle gegen den früheren russischen Verteidigungsminister Sergej Schoigu sowie Generalstabschef Waleri Gerassimow erlassen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Schoigu war im Mai vom russischen Präsidenten Wladimir Putin als Verteidigungsminister entlassen worden. Gegen Putin hatte das Weltstrafgericht bereits zuvor einen Haftbefehl erlassen. Schoigu und Gerassimow werden gezielte Angriffe auf zivile Ziele zur Last gelegt. So gebe es Hinweise, dass sie verantwortlich für gezielte Bombardierungen der russischen Armee auf das Elektrizitätsnetz der Ukraine von Oktober 2022 bis mindestens März 2023 sind.

Das Weltstrafgericht hat selbst keine Möglichkeiten, Haftbefehle zu vollstrecken. Aber alle Vertragsstaaten des Gerichts sind verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu überstellen, sollten sie sich auf ihrem Staatsgebiet befinden.

Redaktion beck-aktuell, js, 25. Juni 2024 (ergänzt durch Material der dpa).