"Schutzhaft" ist keine geeignete Unterkunft für unbegleiteten Minderjährigen

Griechenland hat dadurch gegen die EMRK verstoßen, dass es einen minderjährigen, unbegleiteten Flüchtling aus Afghanistan in "Schutzhaft" genommen hat. Das hat der EGMR entschieden. Der 16-Jährige hatte zuvor allein auf der Straße gelebt.

Wegen der damit einhergehenden Gefahren, aber auch wegen der winterlichen Kälte habe der EGMR angeordnet, dass Griechenland den Jungen sofort in eine geeignete Unterkunft bringen müsse. Stattdessen sei er in "Schutzhaft" genommen worden und auf der Polizeiwache noch schlechteren Lebensbedingungen ausgesetzt gewesen als zuvor, berichtet die deutsche Kinderrechtsorganisation terre des hommes.

Eine klare Verletzung der Menschenrechte des Jugendlichen, habe der EGMR nun entschieden. Er verweise auf seine Rechtsprechung, wonach die Inhaftnahme junger Kinder in Polizeistationen gegen Art. 3 EMRK verstößt. Griechenland habe um die Situation des jungen Afghanen gewusst und dennoch nichts unternommen, um ihn zu schützen und unterzubringen.

"Diese Entscheidung ist eine Erinnerung daran, dass jedes Kind das Recht hat, in Sicherheit und Würde zu leben", kommentiert Iliana Bompou von Equal Rights Beyond Borders, einer griechischen Partnerorganisation von terre des hommes, die den Geflüchteten in dem Verfahren vertrat. Es handele sich um keinen Einzelfall. Der EGMR stelle nur fest, "was Personen, die in Griechenland arbeiten, seit Jahren sagen: Die Bedingungen für unbegleitete Kinder sind fürchterlich, und sowohl Griechenland als auch die EU müssen mehr tun, um junge Menschen zu schützen, die in Europa Schutz suchen", so Bompou.

Die Kinderschutzorganisationen befürchten, dass sich die Zahl der Kinder, die an den Außengrenzen der EU inhaftiert werden, durch die nun beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems weiter erhöht.

Redaktion beck-aktuell, bw, 3. Juni 2024.

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