Die Anwohner hatten behauptet, die Behörden hätten während des Planfeststellungsverfahrens falsche Angaben über die vorgesehenen Flugrouten gemacht. Sie hätten daher erst nach Erteilung der Baugenehmigung erkannt, dass die Lärmbelästigung auf ihren Grundstücken viel höher sei als zuvor angenommen.
Vor dem BVerwG und dem BVerfG hatten die Grundstückseigentümer keinen Erfolg, daher zogen sie vor den EGMR. Dort beriefen sich auf ihr Recht auf ein faires Verfahren und auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Der Gerichtshof wies sie mit ihrem Anliegen nun aber ebenfalls ab. Es habe zwar gewisse Verfahrensmängel gegeben. Die betroffenen Rechte seien in der Planungsentscheidung aber richtig abgewogen worden, so die Straßburger Richterinnen und Richter (Urteil vom 27.06.2024 – 27547/18).