Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz stellt der Bund bis 2026 jährlich bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Von den damit insgesamt vorgesehenen 200 Millionen Euro sind bereits rund 115 Millionen Euro für bestimmte Digitalisierungsprojekte fest eingeplant. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte jüngst Maßgaben zur Verwendung der Haushaltsmittel für bestimmte Vorhaben aufgestellt, die mit diesem Beschluss umgesetzt werden. Die Länder bestätigten mit dem Beschluss, dass durch den Einsatz der Bundesmittel bei ihnen freiwerdende Mittel ebenfalls der Digitalisierung der Justiz zugutekommen.
Sie haben bekräftigt, dass der digitale Transformationsprozess in der Justiz auch die weitere Modernisierung der Prozessordnungen umfassen soll. Darüber hinaus könnten die Länder weitere innovative Projekte zur Digitalisierung der Justiz anmelden, so das Bundesjustizministerium. Über die Priorisierung der Projekte entscheide der E-Justice-Rat. Für die bereits vorliegenden Ländervorschläge kündigte das Ministerium an, sie dem Haushaltsausschuss zeitnah zur Entsperrung vorzulegen.
Mittel auch für Projekte des BMJ
Neben den Vorhaben der Länder können auch Projekte des Bundesjustizministeriums durch die Digitalisierungsinitiative finanziert werden. Anders als bei den Vorhaben der Länder müssen diese nicht durch den E-Justice-Rat priorisiert werden. Der Haushaltsausschuss hat bereits Haushaltsmittel für folgende Projekte freigegeben: die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens, die Entwicklung einer digitalen Rechtsantragstelle sowie die Entwicklung des Videoportals der Justiz.
Weitere Vorhaben sind geplant und liegen dem Haushaltsausschuss zur Mittelentsperrung vor, so die Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud sowie die Erstellung eines Grobkonzepts für die Entwicklung einer Vollstreckungsdatenbank.
Beim ersten Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Digitalgipfel mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Justizministerkonferenz stattfinden soll, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz schneller voranzubringen. Zudem wurde der Beitritt des Bundes zu den großen Entwicklungsvorhaben der Länder vereinbart.
Beim zweiten Digitalgipfel im Mai 2023 verständigten sich Bund und Länder insbesondere auf die Priorisierung besonders innovativer Ländervorhaben zur Finanzierung durch die Mittel der Digitalisierungsinitiative. Dazu gehörten die Entwicklung einer KI-Strategie für die Justiz, die Schaffung einer Plattform für maschinelle Übersetzung für die Justiz in Deutschland, die Entwicklung eines eigenen KI-Sprachmodells der Justiz und weiterer KI-Anwendungen, die Stärkung einer bundeseinheitlichen IT-Governance für die Justiz und der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs samt Entwicklung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Werkzeuge.