Dobrindt verteidigt Zurückweisungen: "Das ist nationales Recht"

Die neue Bundesregierung verschärft den Migrationskurs, Bundesinnenminister Dobrindt hat Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen angeordnet. Nun verteidigte er die Maßnahme - und beruft sich auf nationales Recht. 

Nach Kritik verteidigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt seine Anweisung an die Bundespolizei, Asylsuchende an der deutschen Grenze abzuweisen. Dabei verweist er auf nationales Recht. "Es werden Menschen zurückgewiesen, die auch Asyl beantragen bei uns, weil sie aus einem sicheren Drittstaat kommen, dort nicht verfolgt sind", sagte der CSU-Politiker im ZDF-Morgenmagazin. Deutschland sei von sichereren Drittstaaten umgeben. "Das ist unser nationales Recht. Das wenden wir an." 

Der Innenminister hatte Ende der vergangenen Woche in einem Schreiben an den Präsidenten der Bundespolizei eine "mündliche Weisung vom 13. September 2015" zurückgenommen und dabei auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG verwiesen, wonach Schutzsuchende, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollten, zurückgewiesen werden könnten. Frauen mit Kleinkindern, Hochschwangere, schwer Erkrankte und andere erkennbar vulnerable Menschen seien davon aber ausgenommen.

Dobrindt bezog sich außerdem auf Artikel 72 AEUV. Im ZDF sagte er: "Das ist eine Ausnahmemöglichkeit, die man nutzen kann, wenn man sie für erforderlich hält, nationales Recht anzuwenden. Das ist das, was wir zurzeit tun." Demnach sind den Nationalstaaten Zurückweisungen an den Grenzen ausnahmsweise gestattet, wenn dies für "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" erforderlich ist.

"Nationales Recht wird schlichtweg angewendet"

Auf die Frage, ob Deutschland mit seinem Vorgehen nationales Recht über europäisches Recht stelle, sagte der Minister: "Nein, nationales Recht wird schlichtweg angewendet, weil wir es für notwendig halten in dieser Situation." Die Nachfrage, ob damit auch die Dublin-Drei-Verordnung außer Kraft gesetzt werde, die festlegt, dass jeder Asylantrag inhaltlich geprüft werden muss, ließ Dobrindt unbeantwortet.

Über das Vorgehen an den deutschen Grenzen hatte es zuletzt Unstimmigkeiten auch zwischen Kanzler Merz und Dobrindt gegeben. Merz, am vergangenen Freitag unterwegs bei Staatslenkerkolleginnen und -kollegen in Brüssel, hatte noch von Kontrollen "wie bei der Fußball-Europameisterschaft" gesprochen. Die Polizeigewerkschaft dagegen nahm Dobrindt beim Wort. Die Anordnung aus dem Innenministerium schreibe Zurückweisungen zwingend vor, ließ Heiko Teggatz von der DPolG am Samstag die Bild-Zeitung wissen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 14. Mai 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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