Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen Ex-Ahr-Land­rat wie­der mög­lich

Nach Ein­stel­lung der Er­mitt­lun­gen gegen den frü­he­ren Ahr-Land­rat Jür­gen Pföh­ler könn­te das Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen den CDU-Po­li­ti­ker wie­der auf­ge­nom­men wer­den. Das im Au­gust 2021 nach der Flut­ka­ta­stro­phe ein­ge­lei­te­te Ver­fah­ren sei wegen der Er­mitt­lun­gen aus­ge­setzt wor­den, er­klär­te die Auf­sichts­be­hör­de ADD in Trier am Frei­tag.

Da es nun zu kei­ner An­kla­ge gegen Pföh­ler ge­kom­men sei, werde das Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren fort­ge­setzt, so­fern keine Rechts­mit­tel gegen die Ein­stel­lung der Staats­an­walt­schaft ein­ge­legt wür­den. Zuvor hatte die "Rhein-Zei­tung" dar­über be­rich­tet.

Die Ko­blen­zer Staats­an­walt­schaft hatte am Don­ners­tag be­kannt ge­ge­ben, dass die Er­mitt­lun­gen gegen den frü­he­ren Land­rat des Krei­ses Ahr­wei­ler und einen ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­ter aus dem Kri­sen­stab ein­ge­stellt wor­den sind. Der An­walt ei­ni­ger Hin­ter­blie­be­ner hatte dar­auf­hin ge­sagt, er er­wä­ge eine Be­schwer­de gegen die Ein­stel­lung.

Laut Staats­an­walt­schaft hatte sich bei den Er­mitt­lun­gen kein hin­rei­chen­der Tat­ver­dacht er­ge­ben. Gegen Pföh­ler und den frü­he­ren Mit­ar­bei­ter des Kri­sen­sta­bes stand der Vor­wurf der fahr­läs­si­gen Tö­tung und fahr­läs­si­gen Kör­per­ver­let­zung durch Un­ter­las­sen im Raum, es ging um ihre Rolle rund um die Flut vom 14. bis 15. Juli 2021. Da­mals waren in Rhein­land-Pfalz ins­ge­samt 136 Men­schen ge­stor­ben – 135 in der Ahr-Re­gi­on und eine Per­son im Raum Trier.

Redaktion beck-aktuell, ew, 19. April 2024 (dpa).

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