Belarus ist das einzige europäische Land, in dem Todesstrafen noch vollstreckt werden. Einem früheren Rettungshelfer des Deutschen Roten Kreuzes könnte daher die Hinrichtung per Genickschuss drohen. Er war am 21. Juni in Minsk wegen Söldnertum, Spionage, Terrorismus und einigen anderen Verbrechen verurteilt worden. Das hatte Außenministeriumssprecher Anatoli Glas im sozialen Netzwerk VK mitgeteilt. Die belarussischen Behörden hatten die Festnahme des Deutschen im November vorigen Jahres nicht gemeldet.
Nun lässt sich Minsk aber auf Verhandlungen ein. Belarus habe im Einklang mit dem internationalen Recht und zwischenstaatlichen Vereinbarungen der deutschen Seite konsularischen Zugang zu dem Verurteilten gewährt. Außerdem gebe es gemeinsame Überlegungen, wie es weitergehen solle.
"Unter Berücksichtigung des Ersuchens des deutschen Auswärtigen Amtes hat die belarussische Seite konkrete Lösungsvorschläge zu den bestehenden Optionen für die Entwicklung der Situation gemacht", sagte Glas. Details nannte er nicht. Die Außenministerien beiden Länder führten laut Glas Konsultationen dazu. Das bestätigte auch das Auswärtige Amt, das betonte, man lehne die Todesstrafe als unmenschlich ab.
Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen Belarus die Todesstrafe gegen Ausländer vollstreckt. Allerdings gehen Beobachter davon aus, dass Machthaber Alexander Lukaschenko einen Gefangenen nicht ohne Gegenleistung übergibt. Erst 2022 hatte die autoritär geführte Ex-Sowjetrepublik die Regeln zur Todesstrafe verschärft.