Hintergrund ist die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es geht um die Frage, ob die in diesem Jahr beschlossene Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte – und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.
In einer mündlichen Verhandlung Ende April hatte das OLG Köln angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte. Die Deutsche Bank legte vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurück. Die Rückstellung hatte bei dem Dax-Konzern im zweiten Quartal für rote Zahlen gesorgt: Unter dem Strich war ein Verlust von 143 Millionen Euro angefallen.
Vergleich hat Umfang von fast 9 Millionen Euro
Die Effecten-Spiegel AG, die Anlagezeitschriften herausgibt, hatte als erste Alt-Aktionärin unmittelbar nach dem Übernahmeangebot im Oktober 2010 Klage eingereicht und war damit lange Jahre allein. Die Deutsche Bank zahlte damals den Alt-Eigentümern nur 25 Euro je Aktie aus. Erst später gingen weitere Klagen ein.
Bereits vor wenigen Tagen hatte die Bank von einer Einigung mit mehr als 80 Klägern berichtet, die pro Anteil einen Aufpreis von 31 Euro erhalten. Der Unterschied erklärt sich daraus, dass es sich hier um Verfahren handelte, die noch in erster Instanz beim LG anhängig waren. Die Kläger hatten ursprünglich ein Pflichtangebot von 57,25 Euro pro Anteil verlangt und zudem aufgelaufene Zinsen eingefordert.
Die Klage der Effecten-Spiegel AG war bereits beim OLG Köln angelangt, wo noch eine weitere Klage zu dem Vorgang anhängig ist. Der Effecten-Spiegel hatte nach eigenen Angaben 4,8 Millionen Euro gefordert und 14 Jahre später nun einschließlich Zinsen und Kostenerstattung 8,8 Millionen Euro erhalten.