Im Rahmen des Forums "DS-GVO und KI" des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ging es um den praxistauglichen und rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien. Vorgestellt wurde der " Bridge Blueprint": In dem Papier zeigen die Landesdatenschutzbeauftragte auf, wie sich die Anforderungen von DS-GVO und AI Act aufeinander abstimmen ließen.
Der "Bridge Blueprint" setze bewusst auf Verständlichkeit sowie den Dialog mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft, sagte DAV-Vorstandsmitglied Niko Härting – "ein großer Schritt zu einem pragmatischen Datenschutz mit Augenmaß, der Datennutzung und KI nicht verhindert, sondern grundrechtsschonend unterstützt." Der DAV begrüßt diesen "Brückenschlag mit Sprengkraft": Wer die Vorgaben des AI Acts sorgfältig beachte, könne viele datenschutzrechtliche Klippen der DS-GVO umschiffen.
Auch Leonardo Cervera Navas, Generalsekretär des Europäischen Datenschutzbeauftragten, betonte die Notwendigkeit eines harmonisierten Rechtsrahmens, um europäische Werte und Wettbewerbsfähigkeit im KI-Zeitalter zu sichern.


