"Bridge Blueprint": Vorschläge für rechtssicheren KI-Einsatz in Kanzleien

DS-GVO und AI Act aufeinander abstimmen – aus Sicht des DAV ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von KI im Kanzleialltag. Beim DAV-Forum zu KI und Datenschutz wurden Vorschläge dazu vorgestellt.

Im Rahmen des Forums "DS-GVO und KI" des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ging es um den praxistauglichen und rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien. Vorgestellt wurde der " Bridge Blueprint": In dem Papier zeigen die Landesdatenschutzbeauftragte auf, wie sich die Anforderungen von DS-GVO und AI Act aufeinander abstimmen ließen.

Der "Bridge Blueprint" setze bewusst auf Verständlichkeit sowie den Dialog mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft, sagte DAV-Vorstandsmitglied Niko Härting – "ein großer Schritt zu einem pragmatischen Datenschutz mit Augenmaß, der Datennutzung und KI nicht verhindert, sondern grundrechtsschonend unterstützt." Der DAV begrüßt diesen "Brückenschlag mit Sprengkraft": Wer die Vorgaben des AI Acts sorgfältig beachte, könne viele datenschutzrechtliche Klippen der DS-GVO umschiffen.

Auch Leonardo Cervera Navas, Generalsekretär des Europäischen Datenschutzbeauftragten, betonte die Notwendigkeit eines harmonisierten Rechtsrahmens, um europäische Werte und Wettbewerbsfähigkeit im KI-Zeitalter zu sichern.

Redaktion beck-aktuell, cil, 10. September 2025.

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