DAV begrüßt Konvention zum Schutz der Anwaltschaft

Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung verabschiedet. Diese soll die Unabhängigkeit und die Kernwerte der Anwaltschaft sichern. Der DAV begrüßt diesen Schritt und sieht darin einen Meilenstein für den Rechtsstaat.

Das Ministerkomitee des Europarats hat am Mittwoch die "Convention of the Protection of Lawyers" beschlossen. Diese Konvention soll die freie und unabhängige Berufsausübung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sichern und die Vertragsstaaten verpflichten, effektive Maßnahmen zum Schutz der Anwaltschaft vor Bedrohungen, Einschüchterungen und unzulässigen Eingriffen zu ergreifen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), einer der Mitinitiatoren der Konvention, hat sich intensiv in das Verfahren eingebracht und begrüßt die Verabschiedung als bedeutenden Fortschritt für die Sicherung der Unabhängigkeit sowie der Kernwerte der Anwaltschaft.

Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des DAV, betonte in einer Mitteilung des Verbands, dass die Konvention erstmals anwaltliche Grundwerte rechtsverbindlich auf Ebene des Europarats absichere. Er wies darauf hin, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in vielen Teilen der Welt, auch in Europa, eingeschüchtert, verfolgt oder inhaftiert werden, wenn sie bestimmte Mandantinnen und Mandanten vertreten. Die Konvention solle dem entgegenwirken und die Vertragsstaaten dazu verpflichten, Maßnahmen zum Schutz der Anwaltschaft zu ergreifen.

DAV will international für Konvention werben

Zu den grundlegenden Prinzipien, die durch die Konvention gestärkt werden, gehören die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung und der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. Auch die Unabhängigkeit der Kammern soll sie sicherstellen. In Deutschland wird die Konvention nach Ansicht des DAV zu Verbesserungen im Bereich der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwältinnen und Anwälten und ihrer Mandantschaft führen.

Die Konvention ist offen für die Ratifizierung durch Staaten, die nicht Mitglied des Europarats sind. Damit sie in Kraft treten kann, muss sie von mindestens acht Staaten ratifiziert werden, davon sechs Mitgliedstaaten des Europarats. Der DAV und seine Partner wollen sich in den kommenden Jahren für eine Ratifizierung durch möglichst viele Staaten einsetzen, um die Konvention zum Erfolg zu führen.

Redaktion beck-aktuell, mam, 13. März 2025.

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