China reicht WTO-Beschwerde gegen US-Zölle ein

China hat wie angekündigt mit einer Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf auf die neuen US-Zölle reagiert. In der Diplomatensprache der Organisation heißt das: "China hat Konsultationen über Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten beantragt."

US-Präsident Donald Trump hat Zölle im Umfang von 10% auf chinesische Produkte eingeführt. Er begründete dies unter anderem mit "Diebstahl geistigen Eigentums" und "erzwungenem Technologietransfer".

Auf den Start einer WTO-Konsultation folgt in aller Regel innerhalb weniger Wochen ein Verfahren vor dem Streitschlichtungsausschuss. In dem prüfen Experten, ob die Erhöhung der Zölle WTO-konform sind. Dieses Verfahren dauert mehrere Monate. Befinden die Streitschlichter zugunsten Chinas, kann Peking nach den WTO-Regeln selbst Zölle in dem Umfang erheben, in dem es Schaden durch die US-Zölle erlitten hat.

Diesem möglichen Ergebnis hat China aber eigentlich schon vorgegriffen. Die Regierung verhängte als Reaktion auf den US-Beschluss unter anderem Zusatzzölle in Höhe von 15% auf Kohle und verflüssigtes Erdgas und von 10% auf Öl, landwirtschaftliche Maschinen und bestimmte andere Fahrzeuge aus den USA.

Klage ohne Durchschlagskraft

Wenn ein WTO-Mitglied Strafzölle erhebt, können betroffene Länder dagegen klagen. Mit Verweis auf die nationale Sicherheit hatten die USA 2018 in Trumps erster Amtszeit zum Beispiel 25% Zölle auf Stahlprodukte und Aluminium erhoben. Mehrere Staaten klagten dagegen. Das WTO-Schiedsgericht gab ihnen 2022 recht und erklärte die Zölle für regelwidrig. Dann müssen Zölle angepasst werden oder Gewinner können ihre Verluste geltend machen.

Allerdings gingen die USA in Berufung. Nur haben sie seit vielen Jahren die Neubesetzung der Berufungsinstanz blockiert, um Reformforderungen durchzusetzen. Deshalb funktioniert die Instanz nicht, und der Fall hängt in der Luft.

Redaktion beck-aktuell, zav, 6. Februar 2025 (dpa).

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