Chatkontrolle: DAV und NRV fordern Nein-Stimme von Bundesregierung

Die EU berät seit Jahren über mögliche Chatkontrollen. Diese sollen vor allem Kinder schützen, heißt es. Kritiker befürchten eine Massenüberwachung. Der Deutsche Anwaltsverein und die Neue Richter_innenvereinigung kritisieren das Vorhaben.

Bevor in der Frage eine Entscheidung fällt, muss sich zunächst die Bundesregierung darauf einigen, wie sie im Rat der Europäischen Union abstimmen möchte. Heute soll in Berlin eine Entscheidung fallen. Für die Neue Richter_innenvereinigung (NRV) und den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist klar: die Bundesregierung soll sich gegen Chatkontrollen aussprechen. Doch wie sollen diese Kontrollen überhaupt aussehen?

Die EU will mit dem Gesetzesvorhaben vor allem Kinderpornografie und Kindesmissbrauch bekämpfen. Internetdienste wie Google, Meta und Co. sollen dazu verpflichtet werden können, ihre Plattformen nach Missbrauchsmaterial zu durchsuchen und mit Behörden zu kooperieren. Sie sollen auch verschlüsselte Kommunikation einsehen und den Behörden aushändigen können.

Datenschützerinnen und Datenschützer befürchten eine Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer solcher Plattformen. Vor allem die Möglichkeit, verschlüsselte Kommunikation zu öffnen, stößt auf Gegenwind.

DAV mit klaren Worten

Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, schließt sich der Kritik an. "Auch berechtigte Anliegen – wie den Kinderschutz – können wir nicht mit Maßnahmen verfolgen, die gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats verstoßen", so die Juristin. Die Verfolgung von Kindesmissbrauch sei eine wichtige Aufgabe, rechtfertige aber nicht eine "derartige anlasslose Massenüberwachung".

Der Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft verletzt laut Ruge mehrere Grundrechte. "Die Chatkontrolle wäre das digitale Pendant zu einem Postamt, in dem jeder versandte Brief geöffnet und kontrolliert wird." Die Grundrechte auf Datenschutz, Achtung des Privatlebens und Vertraulichkeit der Kommunikation stünden dem "klar entgegen".

Der Vorschlag aus Dänemark sei ein Rückschritt in der Debatte. Nachdem sich das EU-Parlament bereits für eine Beschränkung der Chatkontrolle auf Verdachtsfälle ausgesprochen und die letzte Ratspräsidentschaft immerhin von einer verpflichtenden auf eine freiwillige Chatkontrolle umgeschwenkt sei, "wirft uns der neue Vorschlag wieder zurück zum ursprünglichen Plan", kritisiert Ruge.

Sorge vor neuen Gefahren

Dabei führe die Entschlüsselung von Ende-zu-Ende Messengern keinewegs zu mehr Sicherheit, meint die DAV-Hauptgeschäftsführerin. Sie warnt – im Gegenteil – vor neuen Gefahren. Es würden zwingend Lücken in der IT-Sicherheit entstehen. "Das betrifft nicht nur die private Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, sondern ist auch ein immenses Risiko für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte." Sichere digitale Kommunikation würde unter der Chatkontrolle massiv leiden.

Ähnlich sieht es die NRV: Aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation per Messengerdiensten, zum Beispiel WhatsApp, Signal oder Threema, müssten Sicherheitslücken installiert werden. Diese schafften Missbrauchsgefahren, so die Richter_innenvereinigung. 

Gibt es das Einfallstor erst einmal, sei nicht gewiss, wie künftige unter Umständen auch undemokratische Exekutiven es nutzen. Es steige auch die Zugriffsmöglichkeit durch Dritte, die willens und technisch in der Lage sind, die Sicherheitslücken zu identifizieren und auf diese Weise Datenzugriff zu erlangen. Selbst bei einer zweckentsprechenden Nutzung der Chatkontrolle sieht die NRV massive Risiken für die Nutzer und Nutzerinnen von Messengerdiensten. Die Chatkontrolle werde angesichts der immensen Datenmassen nur automatisiert unter KI-Einsatz erfolgen können. Angesichts der Mengen der Bilder und Filme führe bereits ein nur geringer Prozentsatz von Fehlerkennungen zu einer erheblichen Zahl falscher Verdachtsfälle – mit dem Risiko äußerst stigmatisierender Folgen.

DAV und NRV fordern die Bundesregierung daher jeweils dringend auf, im Europäischen Rat gegen die Chatkontrolle zu stimmen.

Redaktion beck-aktuell, js, 7. Oktober 2025.

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