EU-Kommission plant neues Gesetz gegen Kindesmissbrauch - Datenschützer alarmiert
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Die europäische Kommission hat gestern einen Gesetzesvorschlag präsentiert, mit dem sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Internet effektiver bekämpft werden soll. Demnach sollen insbesondere Anbieter wie Google, Meta oder Whatsapp verpflichtet werden, ihre Netzwerke nach entsprechenden Inhalten zu durchsuchen und diese anschließend zu melden und zu entfernen. Das Vorhaben ruft geteilte Reaktionen hervor und stößt vor allem bei Datenschützern auf erheblichen Widerstand.

Europa als Drehkreuz für den Handel mit Missbrauchsdarstellungen

Nach Angaben der EU-Kommission wurden 2021 weltweit 85 Millionen Bilder und Videos gemeldet, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Die Dunkelziffer sei deutlich höher. Die Stiftung Internet Watch habe für 2021 einen Anstieg der Meldungen über bestätigten sexuellen Kindesmissbrauch um 64% im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. "Europa ist mittlerweile zu einem Drehkreuz für den Handel mit Missbrauchsdarstellungen geworden", sagt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, der Deutschen Presse-Agentur. Wenn man sich den Anstieg der Fälle ansehe, stelle sich die Frage, "ob wir den gigantischen Mengen, die im Internet angeboten werden, überhaupt noch etwas entgegensetzen können".

EU: Täter sollen einfacher gefasst werden

Genau das hat sich die EU-Kommission nun zum Ziel gesetzt. "Die EU schafft es nicht, Kinder zu schützen. Deswegen nun ein Gesetzesvorhaben, das beispiellos und hart daherkommt. Es soll Europa an die Spitze führen beim Kampf gegen Online-Missbrauch von Kindern", erklärte die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz. Die Täter seien oft Menschen, denen das Kind vertraue, so Johansson. "Und diese Verbrechen bleiben sehr oft im Dunkeln, bis der Täter sie online veröffentlicht." Erst die Fotos und Videos ermöglichten häufig die Strafverfolgung. Um Täter künftig besser zu fassen, soll neben den neuen Durchsuchungs- und Meldepflichten für Google und Co. auch ein EU-Zentrum eingerichtet werden, dass unter anderem entsprechende Technologie bereitstellen soll.

Umstrittene Technologie

Wie diese Technologie genau funktioniert, geht aus dem Gesetzentwurf zwar nicht hervor, allerdings – so betont die Kommission - soll die Technologie keine anderen Informationen extrahieren können als die, die auf die Verbreitung von Missbrauchsmaterial hindeuten. Es sollen sowohl aus früheren Ermittlungen bereits bekannte Inhalte anhand sogenannter "Hashes" herausgefiltert werden, als auch Inhalte, die den bekannten Darstellungen von Kindesmissbrauch ähneln. Zudem soll sogenanntes Grooming aufgespürt werden - also wenn Erwachsene mit einer Missbrauchsabsicht Kontakt mit Minderjährigen aufnehmen. Die Software soll zudem so gestaltet sein, dass sie den geringstmöglichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern darstellt.

Datenschützer schlagen Alarm

Datenschützer zeigen sich von diesem Versprechen wenig überzeugt. Insbesondere, dass pauschal alle Nachrichten – auch private – durchsucht werden und die Mitgliedstaaten hierfür Unternehmen in die Pflicht nehmen dürfen, stößt auf Kritik. "Klar müssen wir Kinder vor Missbrauch schützen und die Verbreitung von diesem widerlichen Material beenden", schreibt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken auf Twitter. Dafür brauche es mehr Mittel für die Polizei, mehr Zusammenarbeit, aber keinen Generalschlüssel für alle online verschickten Nachrichten. Er bezeichnet die geplante Technologie als "Spionagesoftware" und "Horrorfilter". "Datenschutz & Privatsphäre gibt es nicht, wenn unsere private Kommunikation durchleuchtet wird", betont Wölken. Der Europaabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei vergleicht die Technologie im Belgischen Rundfunk damit, dass ein Postbote jeden einzelnen Brief öffnet und durchliest.

Massive Eingriffe in private Kommunikation befürchtet

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz äußert massive Zweifel, dass das geplante Vorgehen, insbesondere die geplante Verpflichtung von Unternehmen mit geltenden europäischen wie deutschen Grundrechten sowie der EuGH-Rechtsprechung vereinbar ist. Der FDP-Abgeordnete Moritz Körner spricht gar von "Stasi 2.0". Bereits im März hatten 47 Organisationen einen Brandbrief an EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Innenkommissarin Johansson geschrieben, darunter auch der Verein Digitale Gesellschaft, dem Tom Jennissen angehört. Er warnt von einem massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in die Kommunikation und befürchtet, dass auf Grundlage eines Generalverdachts sogar in verschlüsselte Kommunikation eingegriffen werden könnte.

EU verweist auf Risikoanalyse

Wie aus einem Bericht des Belgischen Rundfunk hervorgeht, versucht EU-Kommissarin die Befürchtungen zu entkräften. Eine flächendeckende und dauerhafte Chatkontrolle solle es demnach nicht geben. Stattdessen sollten die Dienstleister verpflichtet werden, eine Risikoanalyse zu erstellen um herausfinden, wie sehr sie von dem Problem betroffen sind. Die Analyse solle dann mit einer neu geschaffenen, unabhängigen Behörde besprochen werden. Dann werde entschieden, ob die Plattform über einen begrenzten Zeitraum Chatkontrollen durchführen muss oder eben nicht. "Wenn man die Nadel im Heuhaufen sucht, braucht man einen Magnet. Und der Magnet sieht nur die Nadel, nicht das Heu", so Johansson.

Heiligt der Zweck die Mittel?

Fraglich ist, ob die neue Technologie tatsächlich nur strafbare Inhalte herausfiltert. Die Befürchtung, dass auch harmlose Bilder aus dem letzten Familienurlaub oder Sexting-Inhalte, die sich junge Paare untereinander im Einvernehmen zugeschickt haben, an Polizeibehörden weitergeleitet werden, ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen. Insofern betont der DG-Europaabgeordnete Pascal Arimont: "Die Technologie, die dann zur Anwendung kommt, muss so sein, dass sie dann eben nicht die Urlaubsfotos als missbräuchlich erkennt. Da muss die Technologie entsprechend entwickelt werden." Damit der Vorschlag der Kommission umgesetzt werden kann, müssen aber ohnehin erst noch die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament dem Gesetzentwurf zustimmen. Wie sich der Vorstoß entwickelt, bleibt also abzuwarten.

Miriam Montag, Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2022 (ergänzt durch Material der dpa).