Cannabis-Gesetz: BMJ schlägt Kompromiss vor
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Nach Kritik aus den Landesregierungen und der Justiz am Cannabis-Gesetz hat das Bundesjustizministerium vorgeschlagen, die umstrittene Amnestie-Regelung zu verschieben. Dem Deutschen Richterbund reicht das jedoch nicht.

Um im Bundesrat eine Konfrontation zum geplanten Cannabisgesetz zu vermeiden, hat das Bundesjustizministerium einen Vorschlag für eine verzögerte Amnestieregelung erarbeitet. Aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hieß es am Donnerstag, es wäre möglich, noch in dieser Woche ein entsprechendes Änderungsgesetz im Bundestag auf den Weg zu bringen. So könnte der Forderung der Länder nach einer Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestieregelung um sechs Monate entsprochen und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses vermieden werden.

Eine Sprecherin des Justizministeriums betonte allerdings: "Die Federführung für das Vorhaben liegt beim Bundesministerium für Gesundheit." Im Bundesjustizministerium nehme man die Hinweise und Rückmeldung der Länder zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Straferlassvorschrift ernst. Das Gesundheitsministerium hält ein solches kurzfristiges Gesetz aber nicht für umsetzbar. Insbesondere notwendige Fristverkürzungen im Verfahren des Bundestags und auch eine einvernehmliche Aufsetzung des Gesetzes am 22. März im Bundesrat erschienen "äußerst zweifelhaft", heißt es in einem Papier des Ressorts zu den möglichen Abläufen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es auch eine Amnestie für Verurteilungen bei Fällen geben, die künftig erlaubt sind. Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Betäubungsmittel-Delikten, die nach dem neuen Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Kritik des Deutschen Richterbundes

Nicht nur aus den Ländern, sondern auch vom Deutschen Richterbund gab es daran Kritik, weil man eine Überlastung der Justiz befürchtet. Auch mit der vom Justizministerium vorgeschlagenen Verschiebung der Amnestie "wäre nichts gewonnen", sagte Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn am Donnerstag.  "Die mit dem Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle ist rechtsstaatlich nicht geboten, sie ist im Gegenteil höchst fragwürdig und sollte im weiteren Verfahren ersatzlos gestrichen werden." Offenbar dämmere der Ampel-Koalition inzwischen, dass ihre "Gesetzgebung mit der Brechstange" keine gute Idee gewesen sei, und sie suche nun einen Weg aus der Sackgasse. "Mit faulen Kompromissen wird das aber nicht gelingen", so Rebehn. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Kritik hingegen zurückgewiesen.

Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Redaktion beck-aktuell, mam, 15. März 2024 (ergänzt durch Material der dpa).