Bundesregierung muss Aktionsprogramm Nitrat erstellen

Wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser gibt es seit Jahren Streit um Schutzmaßnahmen. Jetzt hat das BVerwG ein deutliches Urteil gesprochen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss laut BVerwG ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen (Urteil vom 08.10.2025 – 10 C 1.25). Das Gericht in Leipzig gab damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht, die auf die Erarbeitung dieses Aktionsprogramms geklagt hatte. Die Umweltvereinigung bezeichnete das Urteil, das auf die Verhandlung vom 25. September erging, als "Riesenerfolg". Die Vorinstanz hatte die Klage noch abgewiesen.

Düngegesetz verlangt Aktionsprogramm

Das Düngegesetz verpflichte den Bund schon seit 2017, ein solches Programm zu entwerfen, urteilte der 10. Senat. In einem zweiten Schritt müsse dieses dann in anstehende Änderungen der Düngeverordnung einbezogen werden.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Dualität – erst Aktionsprogramm, dann Düngeverordnung – habe das Bundeslandwirtschaftsministerium bislang nicht umgesetzt. "Es besteht zwar die Düngeverordnung", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack. "Ein der Düngeverordnung vorgelagertes Aktionsprogramm ist dagegen noch niemals erstellt worden."

Vor allem Einträge aus der Landwirtschaft reduzieren

Die Bundesrichter gaben dem Bundeslandwirtschaftsministerium auf, bei der Erstellung des Programms die Rechtsauffassung des Senats zu beachten: Das zu erstellende Aktionsprogramm müsse "insbesondere geeignet sein, den Nitrat-Eintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält", sagte Rublack.

Dieser Grenzwert wird in Deutschland vielfach überschritten. Laut Umweltbundesamt wurde im Zeitraum 2020 bis 2022 die 50-Milligramm-Grenze an rund 26% der Messestellen im Einzugsgebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung überschritten.

Umwelthilfe: "Historischer Erfolg für sauberes Wasser"

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, bezeichnete das Urteil des BVerwG als historischen Erfolg für sauberes Wasser. Er erwarte, dass die Umwelthilfe an der Erstellung des Nationalen Aktionsprogramms beteiligt werde.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert nun strengere Düngeregeln für die Landwirtschaft. "Dazu gehört auch eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinne einer transparenten Stoffstrombilanz", teilte Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Martin Weyand, mit.

Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) könnte ein Aktionsprogramm klären, mit welchen Maßnahmen sich die Grenzwerte der EU-Nitratrichtlinie einhalten ließen. "Seit über 20 Jahren wird die Nitratrichtlinie unzureichend umgesetzt – eine traurige Neverending-Story: Es ist an der Zeit, endlich konsequent zu handeln", so VKU-Vizepräsident Karsten Specht.*

Der Bauernverband verwies dagegen darauf, dass das Düngerecht bereits verschärft und an die EU-Vorgaben angepasst worden sei. Das geforderte Aktionsprogramm sei lediglich ein zusätzlicher formaler Zwischenschritt, der nur als Vorstufe für das Düngerecht diene.**

Die aktuelle Entscheidung ist bereits die zweite des BVerwG zur Nitratbelastung der Gewässer in diesem Jahr. Im März hatte das Leipziger Gericht entschieden, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bessere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung an der Ems ergreifen müssen. Das bisherige Schutzprogramm reiche nicht aus. Auch dieses Verfahren war von der Deutschen Umwelthilfe in Gang gesetzt worden.

* Anmerkung der Redaktion: Ursprünglicher Text wurde am Tag der Veröffentlichung um die Stellungnahmen des BDEW und des VKU ergänzt, bw, 14.59 Uhr

** Anmerkung der Redaktion: Text am Tag der Veröffentlichung um Kommentar des Bauernverbandes ergänzt, bw, 16.36 Uhr

BVerwG, Urteil vom 08.10.2025 - 10 C 1.25

Redaktion beck-aktuell, cil, 8. Oktober 2025 (dpa).

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