Frankfurter Ex-OB scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) hatte gegen seine Verurteilung wegen Korruption Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese hatte jedoch keinen Erfolg. Seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig. 

Die Verfassungsbeschwerde wurde "nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt", teilte das BVerfG am Freitagmorgen knapp mit (Beschluss vom 05.03.2024 - 2 BvR 130/24).

Feldmann war Ende 2022 vom LG Frankfurt am Main zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Die hiergegen gerichtete Revision verwarf der BGH. Hintergrund des Urteils war das Verhältnis Feldmanns zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Der SPD-Politiker hatte sich als Oberbürgermeister wohlwollend gegenüber der Awo verhalten, wofür er im Gegenzug Vorteile gewährt bekam.

Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen gegen Awo-Kreisverbände

Konkret verschaffte die Awo seiner damaligen Freundin und späteren Frau einen überbezahlten Posten an der Spitze einer neu geschaffenen Kita in Frankfurt. Dort bekam sie neben einem übertariflichen Gehalt auch einen Dienstwagen, den sie auch während ihrer Elternzeit nutzte. Zudem warb die Wiesbadener Awo für ihn Wahlkampfspenden ein. Nicht zuletzt als Folge des gegen ihn laufenden Korruptionsverfahrens war Feldmann bereits im November 2022 mit einem Bürgerentscheid als Frankfurter Oberbürgermeister abgewählt worden.

Das Verfahren gegen Feldmann stand im Zusammenhang mit Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe bei den Awo-Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden. Im Zuge dessen hatte die frühere Wiesbadener Awo-Geschäftsführerin Hannelore Richter Feldmann in privaten SMS-Nachrichten wiederholt zur Unterstützung aufgefordert.

BVerfG, Beschluss vom 05.03.2024 - 2 BvR 130/24

Redaktion beck-aktuell, mam, 15. März 2024.