Bundesverfassungsgericht urteilt im Oktober zu BKA-Gesetz

Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität haben Sicherheitsbehörden teils weitreichende Befugnisse – ermöglicht auch durch das BKA-Gesetz. Werden dabei Grundrechte verletzt? Das BVerfG will am 1.Oktober sein Urteil zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz verkünden.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte sich gegen verschiedene Regelungen des 2017 geänderten Bundeskriminalamt-Gesetzes gewandt. Die Kläger sehen durch die Befugnisse der Sicherheitsbehörden ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt - und fordern konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten.

Konkret kritisiert die GFF Regelungen, die das Bundeskriminalamt ermächtigen, Kontaktpersonen von Verdächtigen heimlich zu überwachen. Sie beanstanden zudem, sensible personenbezogene Daten könnten schon wegen vager Anhaltspunkte oder bloßer Vermutungen umfangreich auf Vorrat gespeichert und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen genutzt werden.

Es gehe um das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staates und dem Schutz individueller Freiheitsrechte, hatte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats, Stephan Harbarth, bei der mündlichen Verhandlung im Dezember gesagt.

BVerfG -

Redaktion beck-aktuell, gk, 1. August 2024 (dpa).