BKA-Gesetz bereits 2016 für teilweise verfassungswidrig erklärt
Eine Sprecherin des Gerichts sagte, die Klageschrift sei bereits im Mai eingegangen. Andere Beschwerden seien bisher nicht anhängig. Der Erste Senat hatte das Gesetz schon einmal geprüft und die umfangreichen Befugnisse der Ermittler zur Terrorabwehr 2016 zum Teil für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 20.04.2016, BeckRS 2016, 44821). Damals stellten die Richter "in etlichen Einzelvorschriften unverhältnismäßige Eingriffe" fest. Das Gesetz musste daraufhin überarbeitet werden. Die neue Fassung ist seit Mai 2018 in Kraft.
GFF hält auch nachgebessertes Gesetz für verfassungswidrig
Der GFF geht es nun um eine "noch nicht ausgeleuchtete Lücke im Verfassungsrecht". Kontaktpersonen von Verdächtigen könnten zu leicht selbst Opfer von heimlicher Überwachung werden. Die GFF hält auch den Einsatz von Trojanern zum Ausspähen von Computern und Handys für verfassungswidrig. Die Beschwerde wendet sich den Angaben zufolge auch gegen die vorgesehene Zusammenführung polizeilicher Datenbanken. "Damit sind Tür und Tor geöffnet für eine Datenbank, die Daten über die meisten Menschen in Deutschland enthält - zeitlich unbefristet, nach unklaren Regeln und zu unklaren Zwecken", erklärte Buermeyer. Laut GFF treten als Kläger zwei Strafverteidigerinnen, zwei Fußballfans, die in Polizeidatenbanken gelandet sind, und ein Kommunikationswissenschaftler und Aktivist aus München auf.