Das BVerfG hat Übergangsregelungen aus zwei früheren Entscheidungen verlängert (Beschlüsse vom 03.06.2025 - 1 BvR 1160/19 und 1 BvR 2017/21). Das BKA-Gesetz gibt dem Bundeskriminalamt weitreichende Möglichkeiten zur Bekämpfung von Terror und organisierter Kriminalität. Das BVerfG hatte zwei BKA-Befugnisse zur Datenerhebung und -speicherung als teilweise verfassungswidrig beanstandet. In der zweiten Entscheidung ging es um die Rechte leiblicher Väter. Laut BVerfG müssen sie ein effektives Recht haben, die Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten.
In beiden Fällen sollten die für verfassungswidrig erklärten Normen bis zu einer Neuregelung zunächst weiter gelten - aber höchstens bis zum 31. Juli beziehungsweise 30. Juni 2025. Diese Fristen haben die Karlsruher Richterinnen und Richter nun auf Anregung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jeweils bis zum 31. März 2026 verlängert, wie das Gericht mitteilt. Merz habe erklärt, dass es in der letzten Legislaturperiode bereits Entwürfe für entsprechende Änderungsgesetze gegeben habe, diese wegen des vorzeitigen Endes der Wahlperiode aber nicht mehr verabschiedet werden konnten. Die anderen Verfahrensbeteiligten traten einer Verlängerung laut Gericht nicht grundsätzlich entgegen.