Buschmann plant Verantwortungsgemeinschaft: Keine "Ehe light"
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Für Menschen, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, soll es nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann künftig ein neues familienrechtliches Modell geben. Mit der Verantwortungsgemeinschaft wolle man ein neues Rechtsinstitut einführen, sagte der FDP-Politiker.

"Wohlgemerkt: nicht als Alternative zur Ehe, sondern als Angebot für andere Nähebeziehungen", so Buschmann weiter gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Als Beispiel nannte er Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen wollen oder zwei alleinstehende Seniorinnen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben. "Sie sind kein Paar, sie wollen nicht heiraten. Sie wollen sich gegenseitig helfen, gerade auch im Notfall." Mit der notariell beurkundeten Verantwortungsgemeinschaft könnten sie eine rechtssichere Grundlage schaffen, sagte der Justizminister. Das mache vieles einfacher, zum Beispiel das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen.

"Wir haben immer mehr Alleinerziehende, wir haben immer mehr alleinstehende Ältere: Ich glaube, es gibt einen Bedarf für die Verantwortungsgemeinschaft", sagte Buschmann. Sie habe "einen symbolischen Mehrwert. Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen."

Die Verantwortungsgemeinschaft sei aber keine "Ehe light", betonte der FDP-Politiker. "Sie wird keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben. Es wird keine Steuererleichterungen geben, auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten. Wer möchte, soll allerdings den Vermögensausgleich nach Beendigung einer Verantwortungsgemeinschaft regeln können." Die Eckpunkte für das Gesetz seien gründlich vorbereitet, sagte Buschmann. Im Herbst wolle er einen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen. Die FDP verfolgt das Vorhaben schon seit Langem.

Unionssprecher fürchtet Absegnung von Vielehen

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, hält das geplante Gesetz für überflüssig. Wenn Alleinstehende füreinander im Alltag Verantwortung übernehmen wollten, brauche es dafür kein neues Rechtsinstitut. "Auch nach den Plänen des Justizministers sollen sie diese Gemeinschaft ja vor dem Notar schließen müssen", sagte Krings am Sonntag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Notare hielten dazu aber schon seit Jahrzehnten erprobte Vertragstexte bereit. 

Der CDU-Politiker befürchtet zudem, dass durch das Gesetz Vielehen anerkannt werden könnten. "Niemand wird kontrollieren können, welcher Art die Verbindung zwischen den Menschen in einer solchen Verantwortungsgemeinschaft ist. Was, wenn der Staat am Ende auch Verbindungen anerkennt, die unsere Rechtsordnung bisher mit Recht strikt ablehnt?", fragte Krings.

Redaktion beck-aktuell, bw, 5. Februar 2024 (dpa).