Die FDP will neben der Ehe mit einer sogenannten Verantwortungsgemeinschaft eine neue Partnerschaftsform in das BGB aufnehmen. Einen entsprechenden Antrag wolle die Fraktion kommende Woche im Bundestag stellen, kündigte der Bundestagsabgeordnete Daniel Föst in der "Augsburger Allgemeinen" (Ausgabe vom 11.01.2020) an. "Wir wollen Menschen unterstützen, die füreinander Verantwortung übernehmen jenseits von Verwandtschaft und Ehe."
Freunde oder auch Nachbarn sollen Verantwortungsgemeinschaft schließen können
Die Verantwortungsgemeinschaft solle rechtlich einfach zu schließen sein. Unter anderem habe man dabei auch Mitglieder von Senioren-Wohngemeinschaften, enge Freunde oder hilfsbereite Nachbarn im Blick. Sie sollten etwa Auskunftsrechte gegenüber Ärzten und Behörden erhalten, aber auch Fürsorgepflichten übernehmen. Vorgesehen seien auch Vorteile im Steuer- oder Erbschaftsrecht. Die Verantwortungsgemeinschaft solle "kein Konkurrenzprojekt zur Ehe" sein, so Föst. Alles, was zum Beispiel Kinder oder Namensrechte angehe, habe man bewusst ausgeklammert.
Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2020 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Haydn-Quindeau, Die "Ehe für alle" - ein Verstoß gegen die Institutsgarantie des Art. 6 I GG?, NJOZ 2018, 201
BSG, Voraussetzungen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, NJW 2013, 957