Der Entwurf werde vorsehen, dass im Ausland geschlossene Ehen auch künftig in Deutschland unwirksam sind, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war, fügte der Sprecher des von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geleiteten Ministeriums hinzu. Eine entsprechende Unwirksamkeitsregelung sei auch nach dem Beschluss des BVerfG zulässig. Wann das Kabinett darüber entscheiden wird, ist aber noch offen.
Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das seit 2017 geltende Verbot für im Ausland geschlossene Kinderehen im Februar 2023 grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen abzumildern. Dabei geht es einerseits darum, Unterhaltsansprüche zu wahren. Außerdem soll es Paaren ermöglicht werden, ihre Ehe auf Wunsch auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.
Da Politiker der Union befürchten, dass die Ampel-Regierung aufgrund interner Meinungsverschiedenheiten nicht rechtzeitig eine entsprechende Reform zur Beratung vorlegen wird, wollen sie nun mit einem eigenen Antrag Druck machen. In dem Antrag, über den die Fraktion noch beschließen muss und der am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten wird, heißt es, die Bundesregierung müsse unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellen, "dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt". Zudem müsse die Regierung in Zusammenarbeit mit den Ländern für ausreichende Beratungsmöglichkeiten vor der Bestätigung einer Ehe bei Volljährigkeit sorgen. Es gehe darum, insbesondere junge Frauen über ihre Rechte aufzuklären und vor Zwangslagen zu schützen. Erforderlich seien auch Schutzregelungen, um die informelle Weiterführung einer für unwirksam erklärten Ehe zu verhindern.