Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz noch einmal mit dem Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes nachgebessert. So wird der THC-Grenzwert für Autofahrer auf 3,5 ng/ml THC festgelegt. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt künftig nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig tabu.
Bezüglich der geplanten Cannabis-Anbauvereine sollen neue Bestimmungen das Entstehen von Großplantagen verhindern. Genehmigungen sollen daher verweigert werden können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem "baulichen Verbund" oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Verboten werden soll auch, einen gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen, um den "nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter" zu sichern. Flexibler sind auf Wunsch der Länder Kontrollen zu handhaben: statt "jährlich" heißt es nun "regelmäßig".
Erst im Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte. Deshalb wird den Ländern nun nachträglich ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, etwa bei der Überprüfung der Anbauvereine, die die Droge ab dem 1. Juli 2024 gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben dürfen.
Opfer von Kriegsverbrechen erhalten Recht auf Anwalt
Im Bereich der im Ausland verübten Kriegsverbrechen hat der Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts nachgebessert. Opfern von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird erstmals die Möglichkeit eingeräumt, als Nebenkläger aktiv am Prozess teilzunehmen. Zudem erhalten sie Anspruch auf einen Anwalt sowie auf psychosoziale Prozessbegleitung.
Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch wird außerdem dahingehend angepasst, dass Entführungen im Ausland leichter verfolgbar werden sollen. Das ist bislang nur möglich, wenn die Angehörigen nachweisen können, dass sie sich bei Behörden oder lokalen Machthabern nach dem Verbleib Verschwundener erkundigt haben. Diese Regelung wird nun gestrichen.
Landwirte sollen Grundwasserverschmutzung beobachten
Schließlich hat der Bundestag neue Regeln für das Düngen landwirtschaftlicher Flächen beschossen. Landwirte sollen nach einer Änderung des Düngegesetzes nun Düngedaten ihrer Betriebe selbst überprüfen und bewerten können.
Bauern, die nachweislich keine Gewässer verschmutzen, sollen nach Angaben der Ampel-Koalition so von bestimmten Auflagen beim Düngen befreit werden. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmen.
Hintergrund der Reform sind seit Jahren laufende Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission, die Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser mit Strafzahlungen droht. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder rund 90% der Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen, begrüßte den Beschluss des Parlaments.