Bundestag verlängert Gasspeicher-Gesetz

Die staatlichen Vorgaben für die Füllstände deutscher Gasspeicher bleiben noch mindestens drei Jahre erhalten. Der Bundestag verlängerte am Donnerstagabend die im kommenden Jahr auslaufende Regelung vorzeitig bis zum 1. April 2027.

Dies diene der Versorgungssicherheit, bis die Infrastruktur für die Aufbereitung und Einspeisung von Flüssigerdgas vorhanden sei, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.

Die nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eingeführte Regelung sieht vor, dass die Gasspeicher Anfang September zu 75% gefüllt sein müssen, Anfang Oktober zu 85% und Anfang November zu 95%. Zu Beginn dieses Winters war im November sogar die Marke von 100% erreicht worden. Zwischen Weihnachten und Silvester waren es noch immer rund 90%. Der gesetzlich festgelegte Mindestfüllstand, den die Gasspeicher am 1. Februar noch aufweisen müssen, wurde im Zuge der Verlängerung von 40% auf 30% gesenkt.

Redaktion beck-aktuell, ew, 19. Januar 2024 (dpa).