Gasspeichergesetz im Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 25.03.2022 dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) zugestimmt. Damit sollen alle Betreiber in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll die Energie-Versorgung damit auch weiterhin gewährleistet und heftige Preisausschläge sollen eingedämmt werden.

Große Speicherkapazitäten für Erdgas vorhanden

Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Laut Bundeswirtschaftsministerium reichen die Kapazitäten aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setze allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt sind. Die Füllstände der Speicher seien im Winter 2021/2022 historisch niedrig gewesen – auch deswegen seien die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark gestiegen, so das Ministerium.

Speicherbefüllung notfalls mit Anreizen und Pflichten

In einem mehrstufigen Verfahren soll zunächst die Speicherbefüllung marktbasiert erfolgen und, wenn erforderlich, durch Ausschreibung von Gas-Optionen angereizt werden. Wenn Mindestfüllstände absehbar nicht erreicht werden, sollen zusätzliche Instrumente greifen, damit definierte Mindestfüllmengen zu verschiedenen Terminen erreicht werden. Konkret soll der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, die Trading Hub Europe GmbH, eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland, verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise zu füllen: zum 1. Oktober zu 80%, zum 1. November zu 90% und am 1. Februar zu 40%. Das Gesetz soll am 08.04.2022 im Bundesrat beschlossen werden, damit es spätestens zum 01.05.2022 in Kraft treten kann. Dies ist laut Bundeswirtschaftsministerium nötig, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung steht.

Redaktion beck-aktuell, 28. März 2022.