Konkret verpflichtet sich die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf, eine Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. "Wir müssen wieder zum Grundkonsens zurückkommen, dass wir die Menschen in unserem Land vor den dramatischen Folgen der Klimakrise schützen müssen", sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in der Debatte im Bundestag. Die Krux liege jedoch in der Finanzierung. "Klimaschutz und Klimavorsorge verursachen Kosten. Aber wenn wir das unterlassen würden, wären die Kosten ein Vielfaches höher."
Für Lemkes Gesetz stimmten die Fraktionen der Regierungsparteien. Die Unionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich. Die Unionsfraktion monierte, dass die Regierung so gut wie nichts zur Finanzierung der Klimaanpassung liefere. "Da kann ich nur an Sie appellieren: Lernen Sie doch bitte aus dem Karlsruher Urteil von gestern", sagte Steffen Bilger von der CDU/CSU-Fraktion. "Klären Sie Finanzfragen, bevor Sie Pflichten und Kosten gesetzlich begründen, sonst werden Sie erneut eine finanzpolitische Bruchlandung erleiden."
Die Finanzierung ist ein Knackpunkt des Gesetzes – es enthält dazu keine konkreten Regelungen. Denn der Bund kann Vorhaben der Kommunen nicht direkt finanzieren, das geht bislang nur bei Modellprojekten. Doch Maßnahmen zur Klimaanpassung – wie beispielsweise eine Deichrückverlegung – können schon mal 20 Jahre dauern. Geplant ist, dass das Gesetz 2024 in Kraft treten soll. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Das Haushaltsurteil macht die Lage nicht einfacher: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte am Mittwoch als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimavorhaben der Bundesregierung.