Bundestag beschließt Gesetz für bessere Qualität an Kitas

Vor allem im Westen Deutschlands fehlen tausende Kita-Plätze. Der Hauptgrund: Zu wenig Personal. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen. Der Bundestag gab dazu am späten Abend mehrheitlich grünes Licht.

Das Gesetz sieht im Kern vor, dass die Länder auch in den kommenden beiden Jahren jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung des Betreuungsangebots an Kitas erhalten sollen. Der Fokus soll dabei auf mehr Stellen für Erzieherinnen und Erzieher liegen, vor allem in Westdeutschland. Allein dort wird nach Berechnungen von Experten an der TU Dortmund von einer Personallücke von bis zu 90.000 Fachkräften bis 2030 in Kitas ausgegangen.

In ostdeutschen Bundesländern könnte es wegen sinkender Kinderzahlen dagegen sogar zu einem Personalüberangebot kommen. Bundesmittel könnten hier nach Ansicht des federführenden Familienministeriums dazu genutzt werden, bestehendes Personal zu halten und in Qualitätsverbesserungen zu investieren. Auch für die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und die Kindertagespflege stehen die Bundesmittel zur Verfügung. Sie werden neben dem Hauptanliegen der Personal-Gewinnung als zentrale "Handlungsfelder" definiert.

Bundesmittel dürfen nicht mehr zur Senkung der Kita-Gebühren verwendet werden

Was sich darüber hinaus noch ändert: Die Länder dürfen die Mittel vom Bund, anders als bisher, künftig nicht mehr zur Senkung von Kita-Gebühren nutzen. Eine Übergangsfrist gilt bis Ende 2025. Den Ländern stehe es aber frei, ihre eigenen Mittel künftig für Beitragssenkungen einzusetzen, betonte Familienministerin Lisa Paus (Grüne): "Die Bundesländer können weiter zusätzlich in die Kindertagesbetreuung investieren." Die Familienministerin geht daher nicht davon aus, dass die Kita-Beiträge durch das neue Gesetz steigen werden.

Sie freue sich, dass es "trotz knapper Kassen" gelungen sei, die Länder weiterhin mit Milliardenmitteln für Kitas auszustatten, erklärte Paus weiter. Zugleich deutete sie an, dass mit dem Gesetz noch keine gleichwertigen Qualitätsstandards an allen Kitas erreicht werden könnten - auch wegen unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen in den Ländern. Diese würden aber angestrebt, sagte Paus. Der Fokus liege nun darauf, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. "Denn damit steht und fällt die Verlässlichkeit der Kitas für Kinder und Familien." Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, gk, 11. Oktober 2024 (dpa).