Kabinett verabschiedet neue Vorgaben für Cybersicherheit

Was tun bei einem Cyberangriff – und was zur Vorbeugung? Für solche Fälle sollen bald neue Regeln für Unternehmen gelten.

Die Bundesregierung hatneue Vorgaben für die Cybersicherheit in der Wirtschaft auf den Weg gebracht. Betroffen sind davon 29.500 Unternehmen in Deutschland, zum Beispiel aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport oder digitale Dienste. Mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz sollen europäische Vorgaben umgesetzt werden. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Risikoanalysen und Notfallpläne

Alle betroffenen Unternehmen müssten demnach Schutzmaßnahmen etablieren, wie etwa Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte oder Verschlüsselungslösungen. Das Ausmaß der Vorkehrungen soll sich nach der Bedeutung der Einrichtung richten.

Wenn ein Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs wird, soll es dies künftig binnen 24 Stunden melden müssen, nach 72 Stunden einen Zwischenstand liefern und innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht vorlegen.

Bußgelder bei schwerwiegenden Verstößen

Das Bonner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bekommt mehr Aufsichtsbefugnisse. Bei schwerwiegenden Verstößen soll es Bußgelder verhängen können.

Neben der Umsetzung der hier betroffenen NIS-2-Richtlinie arbeitet das Bundesinnenministerium an einem sogenannten Kritis-Dachgesetz, bei dem es um den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen geht – also zum Beispiel Einrichtungen der Strom- und Wasserversorgung oder des Gesundheitssystems.

Redaktion beck-aktuell, cil, 30. Juli 2025 (dpa).

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