Richtlinie zu Cybersicherheit nicht umgesetzt: Deutschland muss sich verantworten

Mit einem Gesetzentwurf zur NIS-2-Richtlinie hatte die Bundesregierung das Ruder noch herumreißen wollen, das klappte allerdings nicht. Mangels fristgerechter Umsetzung der EU-Vorgaben muss sich Deutschland jetzt in einem Vertragsverletzungsverfahren verantworten.

Am 17. Oktober hätte die Richtlinie, die EU-weit für ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau sorgen soll, umgesetzt sein müssen. Doch den Gesetzentwurf verabschiedete die Regierung in Deutschland erst Ende Juli, ehe dieser dann auch noch im Innenausschuss auf massive Kritik der geladenen Experten stieß. Jetzt bekommt die Bundesrepublik die Quittung: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie gegen Deutschland eingeleitet.

Ein Einzelfall ist die Bundesrepublik damit nicht. Neben Deutschland haben 22 weitere Mitgliedstaaten die Umsetzung versäumt. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an die betreffenden 23 Mitgliedstaaten. Sie müssen nun innerhalb von zwei Monaten antworten, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen. Andernfalls läuft das Verfahren gegen sie weiter.

Redaktion beck-aktuell, bw, 9. Dezember 2024.