Bundesregierung will Genossenschaften stärken

Die genossenschaftliche Rechtsform stärken – darum geht es in einem Gesetzentwurf, den das Bundesjustizministerium vorgelegt hat. Die Digitalisierung bei Genossenschaften soll gefördert, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver gestaltet und ihre missbräuchliche Verwendung verhindert werden.

Im größeren Zusammenhang will die Ampel die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessern – so sieht es der Koalitionsvertrag vor.

Für Genossenschaften heißt das, dass ihre Gründung schneller möglich sein soll. Dafür soll eine Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände eingerichtet und eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht etabliert werden. Vorgesehen ist auch eine Verordnungsermächtigung zur Standardisierung der Gründungsgutachten sowie die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht.

Zur Förderung der Digitalisierung sollen die meisten Schriftformerfordernisse des Genossenschaftsgesetzes zugunsten der Textform abgeschafft werden. Die Schriftform soll nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Weitere Regelungen beziehungsweise Klarstellungen betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.

Zudem sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Der Gesetzentwurf, dem ein Eckpunktepapier vorausgegangen war, wurde an die Länder und Verbände versandt. Stellungnahmen sind laut Justizministerium bis 23. August 2024 möglich.

Redaktion beck-aktuell, bw, 4. Juli 2024.