Eckpunkte für digitalere Genossenschaften vorgelegt
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Für die weitere Digitalisierung bei den Genossenschaften sollen verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies sieht ein Eckpunktepapier vor, das das Bundesjustizministerium vorgelegt hat. Ferner soll diese Rechtsform attraktiver werden und gegen un­se­riö­se Ge­nos­sen­schaf­ten vor­ge­gan­gen wer­den.

Die deutschen Genossenschaften stellen laut BMJ mit ihren 23,5 Millionen Mitgliedern einen wichtigen Teil der deutschen Wirtschaft dar.

Zur Förderung der Digitalisierung sollen die meisten Schriftformerfordernisse des Genossenschaftsgesetzes zugunsten der Textform abgeschafft werden. Die Schriftform soll nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Weitere Vorschläge betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.

Bereits im letzten Jahr seien rein virtuelle General- und Vertreterversammlungen ermöglicht worden, so das ministerium. Darüber hinaus habe man Regelungen über Anmeldungen zum Genossenschaftsregister mittels Videokommunikation im notariellen Online-Verfahren geschaffen.

Schnellere Gründung

Ferner sollen Genossenschaften dadurch attraktiver werden, dass ihre Gründung beschleunigt wird. Dies soll laut BMJ durch die Einrichtung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände, die Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden. 

Um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern, sollen nach den bereits erfolgten Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2022 nun weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Geplant sei unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2023.