Das "Digitale-Dienste-Gesetz" ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Die Bundesnetzagentur wird laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland. Sie soll künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Das Gesetz regelt auch Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Plattformbetreiber können beispielsweise mit bis zu 6% ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Onlineplattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste dem nicht nach, können Nutzer dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer bereits in Kraft sind und seit August 2023 direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden, gelten die Regeln für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die Aufsicht erfolgt hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten.
Die vorgesehene zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur wird in Deutschland durch weitere zuständige Behörden ergänzt: Im Bereich Jugendschutz wird die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz neben einer von den Ländern zu bestimmenden Stelle zuständige Behörde und im Bereich des Datenschutzes der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.