DSA: Plattformen müssen gegen illegale Inhalte vorgehen
Parlament und Rat hatten sich hinsichtlich des Gesetzespakets bereits zuvor entsprechend geeinigt. Der Digital Services Act (DSA) verpflichte Anbieter digitaler Dienste wie soziale Medien oder Marktplätze dazu, schnell gegen illegale Online-Inhalte (etwa hate speech) vorzugehen. Die Anforderungen an die Plattformen stünden dabei in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und den Gefahren, die von ihnen für die Gesellschaft ausgingen. Weiter umfassten die neuen Verpflichtungen mehr Rückverfolgbarkeit und Kontrollen von Händlern auf Online-Marktplätzen, um dafür zu sorgen, dass Produkte und Dienstleistungen sicher sind, zum Beispiel mithilfe von Stichproben, die ermitteln, ob illegale Inhalte wieder auftauchen.
Einschränkung personalisierter Werbung und Verbot von Dark Patterns
Weiter werden Plattformen zu mehr Transparenz und Rechenschaft verpflichtet, etwa indem sie klarere Informationen über die Moderation von Inhalten oder die Nutzung von Algorithmen bereitstellen, mit denen bestimmte Inhalte empfohlen werden (sogenannte Empfehlungssysteme), wodurch Nutzerinnen und Nutzer Entscheidungen über die Moderation von Inhalten anfechten können. Ferner sehe der DSA ein Verbot irreführender Praktiken und bestimmter Arten gezielter Werbung, etwa Werbung für Kinder und Werbung auf der Grundlage sensibler Daten, vor. Verboten würden auch die sogenannten Dark Patterns und irreführende Praktiken, die Betrügern dazu dienten, Entscheidungen der Nutzerinnen und Nutzer zu manipulieren.
Strengere Regeln für sehr große Plattformen
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die im Monat von mehr als 45 Millionen Menschen genutzt würden und von denen die größte Gefahr ausgehe, müssten von nun an strengere Auflagen erfüllen, die die Kommission durchsetze. Sie müssten Systemrisiken eindämmen. Dazu gehörten die Verbreitung illegaler Inhalte und nachteilige Auswirkungen auf die Grundrechte, Wahlprozesse, geschlechtsspezifische Gewalt oder psychische Gesundheit. Außerdem müssten sie sich von unabhängiger Seite prüfen lassen. Die Plattformen müssten ferner dafür sorgen, dass Nutzerinnen und Nutzer Empfehlungen ablehnen können, die auf der Erstellung von Profilen beruhten. Auch müssten sie Behörden und zugelassenen Forscherinnen und Forschern Zugang zu ihren Daten und Algorithmen gewähren.
DMA: Gatekeeper müssen Kompatibilität mit Diensten Dritter herstellen
Der Digital Markets Act (DMA) lege Verpflichtungen für große Online-Plattformen fest, die als sogenannte Gatekeeper auf dem digitalen Markt tätig seien. Bei ihnen handele es sich um Plattformen, die über den Marktzugang entschieden und daher für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum zu umgehen seien. Um unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern, müssten die als Gatekeeper eingestuften Plattformen für Kompatibilität ihrer Dienste mit denen Dritter sorgen. Somit könnten kleinere Plattformen von marktbeherrschenden Messaging-Plattformen verlangen, dass sie ihren Nutzerinnen und Nutzern den Austausch von Nachrichten, Sprachnachrichten oder Dateien über Messaging-Apps ermöglichen. Dadurch hätten Nutzerinnen und Nutzer mehr Auswahl. Außerdem werde so verhindert, dass es zu Anbieterabhängigkeit kommt, sie also nur eine bestimmte App oder Plattform nutzen können.
Keine bessere Bewertung und Bevorzugung eigener Produkte mehr
Geschäftliche Nutzer müssten Zugriff auf ihre Daten auf der Plattform des Gatekeepers haben, ihre eigenen Angebote bewerben und Verträge mit ihrer Kundschaft außerhalb der Plattform des Gatekeepers abschließen können. Gatekeepern sei es nicht mehr möglich, ihre eigenen Dienste oder Produkte auf ihren Plattformen besser zu bewerten als die Dritter und damit das eigene Unternehmen zu bevorzugen. Ihnen sei es auch nicht mehr möglich, Nutzerinnen und Nutzer daran zu hindern, vorinstallierte Software oder Apps problemlos zu deinstallieren oder Anwendungen und App-Stores Dritter zu nutzen. Ferner dürften sie personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern für gezielte Werbung künftig nur nutzen, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen.
Geldstrafen bei Verstößen
Die Kommission könne Marktuntersuchungen durchführen, um dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden und mit der Dynamik des digitalen Bereichs Schritt halten können. Verstoße ein Gatekeeper gegen die Vorschriften, könne die Kommission künftig Geldstrafen in Höhe von bis zu 10% des im vorhergehenden Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Bei wiederholten Verstößen könnten die Strafen bis zu 20% des Umsatzes betragen. Der DSA gelte 15 Monate nach seinem Inkrafttreten, frühestens ab dem 01.01.2024. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelte er schon früher – und zwar vier Monate nachdem sie von der Kommission als Gatekeeper eingestuft worden seien. Der DMA gelte sechs Monate nach seinem Inkrafttreten. Die Gatekeeper hätten nach ihrer Einstufung höchstens sechs Monate Zeit, den neuen Verpflichtungen nachzukommen.