Den Etat für 2024 in der aktuellen Lage zu beschließen, sei riskant, so der Rechnungshof weiter, der den am 15.11.2023 vom BVerfG (Az. 2 BvF 1/22) gekippten Nachtragshaushalt 2021 schon im Vorfeld als "verfassungsrechtlich zweifelhaft" gerügt hatte. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten erklärt, dass 2021 für die Bewältigung der Corona-Krise aufgenommene 60 Milliarden Euro im Jahr darauf nicht in den Klima- und Transformationsfonds umgeschichtet werden durften.
Auch Steuerrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg rät in seiner Stellungnahme von einem Beschluss des Haushalts 2024 in der aktuell geplanten Form ab. "Der vorliegende Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 könnte verfassungswidrig sein", schreibt er. Offen sei, ob einzelne Posten aus dem Klima- und Transformationsfonds nun in den Kernhaushalt überführt werden müssten.
Wirtschaftswissenschaftler Jens Südekum dagegen sieht den Kernhaushalt des kommenden Jahres von dem Karlsruher Urteil vom 15.11.2023 nicht direkt betroffen. So lange ein Stopp der Ausgaben im Klima- und Transformationsfonds verhängt werde, könne der Etat 2024 verabschiedet werden. Es sei allerdings ein baldiger Nachtragshaushalt wahrscheinlich. Weil offene Fragen zum Urteil realistischerweise nicht bis Jahresende geklärt werden könnten, solle der Etat trotzdem erst einmal beschlossen werden, rät er. Auswirkungen auf die Energiepreisbremsen halten die meisten Sachverständigen für denkbar – sie äußern sich jedoch nicht eindeutig zu den Konsequenzen.
Am Dienstag sollen die Experten im Haushaltsausschuss des Bundestags eingehend zu ihren Stellungnahmen befragt werden. Der Ausschuss hatte am Donnerstag zahlreiche Änderungen am Etatentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) beschlossen. Ein finaler Beschluss steht jedoch noch aus.