Der Bund stellt den Fraktionen jährlich Geld- und Sachleistungen zur Verfügung. Damit finanzieren sie unter anderem ihre Öffentlichkeitsarbeit, also auch ihre Auftritte in den sozialen Medien. Der Bundesrechnungshof hat überprüft, was die Fraktionen unmittelbar vor der letzten Bundestagswahl gepostet haben. Nach seinen Angaben mit eindeutigem Ergebnis: Mindestens 70% der Posts seien unzulässig gewesen, weil sie nicht oder nicht nur über Tätigkeiten der Fraktionen unterrichteten. Stattdessen hätten sie auch darüber hinaus gehende Inhalte transportiert oder sogar direkte Partei- oder Wahlwerbung enthalten. Fraktionsmittel seien damit zweck- und regelwidrig für Parteiaufgaben verwendet worden.
Der Bundesrechnungshof sieht das Problem darin, dass die Mittel für die staatliche Finanzierung der Fraktionen in der Höhe nicht begrenzt sind – anders als bei der staatlichen Parteienfinanzierung. Hinzu komme, dass sich die Fraktionen ihre Mittel im Parlament selbst bewilligten. Dies begünstige den regelwidrigen Einsatz für Parteiaufgaben. Zu befürchten hätten die Fraktionen nichts, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Denn es fehlten wirksame Sanktionsmechanismen, kritisiert der Bundesrechnungshof. Die Fraktionen müssten zweck- und regelwidrig verwendete Gelder nicht zurückzahlen. Sie könnten auch nicht gezwungen werden, unzulässige Posts in den sozialen Medien zu löschen.
Der Gesetzgeber sollte daher "dringend einen rechtssicheren, verbindlichen Rahmen für die Nutzung sozialer Medien durch die Fraktionen zu schaffen", fordert der Rechnungshof. Geregelt werden sollten insbesondere die Möglichkeiten und Grenzen fraktioneller Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Nutzung der sozialen Medien. Die fraktionelle, nach außen gerichtete Informationsarbeit sei dabei von parteibezogenen Inhalten abzugrenzen. Klare Regeln für den Einsatz von Fraktionsgeldern hatte der Bundesrechnungshof schon Ende 2020 gefordert.