Fraktionsfinanzierung bislang ohne Kontrolle und Sanktionen
Die dynamische Entwicklung der sozialen Medien verschärfe dieses Problem noch. Es geht um eine Summe von 120 Millionen Euro jährlich, die die momentan sechs Fraktionen im Bundestag zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekommen. Die Zahlungen sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht, dass der Gesetzgeber zwar seit dem Jahr 1995 Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen vorgesehen habe. “Diese wurden jedoch bislang nicht erlassen. Zudem fehlt eine Regelung im Gesetz, um Fehlverhalten zu sanktionieren - es bleibt damit ohne Konsequenzen.“ Der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller sagte dazu: “Ohne Kontrolle und Sanktionen steht die Legitimation des Systems der Fraktionsfinanzierung in Frage.“
Bundesrechnungshof fordert konkrete Verwendungsregeln für Fraktionsgelder
Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher, die im Gesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung zu erlassen. Insbesondere müssten Art und Umfang einer zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Fraktionen unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung digitaler Medien verbindlich geregelt werden. Zudem seien die gesetzlichen Grundlagen für eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel sowie weitere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen.