Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte festgestellt: Wenn das GG nicht geändert wird, wird es vom Bund keine Schuldenhilfe zur Entlastung der Kommunen geben. Daraufhin hatte die Ampel-Regierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass der Bund einmalig bis zu 50% der kommunalen Altschulden übernimmt. Diesem Vorhaben will der Bundesrat nun nicht im Weg stehen. Es ist aber an der neuen Bundesregierung, zu entscheiden, ob sie das Vorhaben beim neu gewählten Bundestag einbringt.
Viele Städte und Gemeinden – insbesondere in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz – sind finanziell kaum noch handlungsfähig. Die Gesamtverschuldung der Kommunen belief sich laut Statistischem Bundesamt Ende 2023 auf 154,6 Milliarden Euro.
Voraussetzung für die Schuldenübernahme ist, dass das jeweilige Bundesland seine Kommunen zuvor vollständig von ihren Liquiditätskrediten entschuldet hat, da die finanzielle Verantwortung für die Kommunen eigentlich bei den Ländern liegt. Die Schuldenübernahme soll es den Gemeinden ermöglichen, ihre Aufgaben ohne dauerhafte Schuldenlast zu erfüllen.
Union lehnte Schuldenübernahme ab
Der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich persönlich für die Entlastung der Kommunen eingesetzt. Auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 war das Vorhaben fest verankert gewesen. Das Bundesfinanzministerium hatte damals vorgeschlagen, dass Bund und Länder jeweils die Hälfte der Schulden tragen, während die Kommunen im Gegenzug Maßnahmen gegen eine erneute Überschuldung ergreifen müssten.
Die Umsetzung gestaltete sich jedoch schwierig: Eine Grundgesetzänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Die Union lehnte das Vorhaben bislang ab – unter anderem mit dem Argument, es benachteilige Länder, die ihre Kommunen bereits aus eigener Kraft entschuldet hätten. So erklärte etwa Bayern, das Modell sei "schlicht unfair".