Zu den Formen sexualisierter Gewalt zählt die Länderkammer auch bildbasierte sexualisierte Gewalt, insbesondere die Verbreitung pornografischer und sonstiger persönlichkeitsverletzender Deepfakes. Digitale Gewalt treffe überwiegend Frauen und Mädchen und stehe in ihren Auswirkungen physischer Gewalt in nichts nach, heißt es in der Entschließung. Die Länder brachten ihre Solidarität mit allen Betroffenen zum Ausdruck. Für den Persönlichkeitsschutz im digitalen Raum brauche es über die Strafverfolgung hinaus auch Prävention, Opferschutz und Medienkompetenz.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, im geplanten digitalen Gewaltschutzgesetz wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Form von Gewalt zu treffen. So müsse ein eigener Straftatbestand für das Herstellen und Verbreiten pornografischer und anderer rechtsverletzender Deepfakes geschaffen werden, um solche Taten angemessen zu bestrafen. Auch müssten weitere bestehende Rechtslücken geschlossen werden. Diese betreffen das unbefugte Anfertigen sexualisierter Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit und das Teilen intimer Aufnahmen. Außerdem müssten Betroffenen wirksame juristische Möglichkeiten offenstehen, um rechtswidrige Inhalte löschen und Accounts sperren zu lassen.
Schwesig: Gesetz ist "überfällig"
"Es ist überfällig, dass Deutschland ein digitales Gewaltschutzgesetz bekommt", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Ihre Regierung hatte den Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. Die aktuelle Debatte über digitale Gewalt wurde durch schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, ausgelöst.
Schwesig sagte, vor allem Frauen erlebten tagtäglich digitale Gewalt, und zwar überwiegend von Männern. "In dem Moment, wo Frauen sich öffentlich äußern, Gesicht zeigen, werden sie, weil sie Frauen sind und auch Mädchen, beleidigt, sie erleben Hass und Hetze und sie erleben sexualisierte Gewalt. Dagegen muss der Staat mit aller Härte vorgehen."


