Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot vor. Sie hätten als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Gruppe aufrechterhalten. Das Bundesinnenministerium hatte "Combat 18 Deutschland", laut Bundesanwaltschaft ein Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung "Combat 18", 2020 verboten, weil sich die Gruppierung gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte.
"Leistungsmärsche" und Aufnahmeprüfungen
Nach dem Verbot habe die Gruppe mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet. Dabei hätten die Teilnehmer zum Beispiel "Leistungsmärsche" absolviert und Aufnahmeprüfungen für neue Anwärter abgehalten. Neben einer praktischen Prüfung sei auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus Teil des Aufnahmeverfahrens gewesen. Einer der Beschuldigten habe zudem Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger sowie Kleidungsstücke mit Bezug zu "Combat 18 Deutschland" verkauft.
Der Name "Combat 18" steht für "Kampfgruppe Adolf Hitler" – abgeleitet vom ersten und achten Buchstaben des Alphabets (A und H). Auch habe es eine Vernetzung mit anderen rechtsgerichteten Gruppen gegeben, darunter etwa die rechtsextremistische Kampfsportgruppierung "Knockout 51".
Im April 2022 waren mehr als 800 Polizisten mit bundesweiten Razzien gegen mehrere rechtsextremistische Gruppierungen vorgegangen – darunter auch "Combat 18". Die Bundesanwaltschaft hatte Hinweise darauf, dass es auch nach dem Verbot Zusammenkünfte der Gruppe gab. Zwischenzeitig ermittelte die Behörde gegen 21 mutmaßliche Mitglieder des Vereins. In 17 Fällen seien die Verfahren im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden, hieß es am Donnerstag. Die vier Männer sind auf freiem Fuß.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte: "Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert zur Verteidigung unserer Demokratie gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde." Die Anklage des Generalbundesanwalts zeige, dass die Sicherheitsbehörden nach einem Verbot "sehr aufmerksam" weiterverfolgen, ob doch Aktivitäten fortgesetzt würden. "Jedwede Fortführung der Vereinsaktivität von 'Combat 18 Deutschland' ist damit strafbar und wird sehr konsequent verfolgt", so Faeser.