Seehofer verbietet rechtsextremistischen Verein "Combat 18 Deutschland"

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am 23.01.2020 den rechtsextremistischen Verein "Combat 18 Deutschland" verboten und aufgelöst. Insgesamt 210 Polizeibeamte der Länder hätten seit den frühen Morgenstunden die Wohnungen führender Vereinsmitglieder in den sechs Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen durchsucht, informierte das Innenministerium. Bislang seien unter anderem Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Tonträger, waffenrechtlich relevante Gegenstände, Kleidung, NS-Devotionalien und Propagandamittel beschlagnahmt worden. Die Durchsuchungsmaßnahmen dauerten an.

Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Das Verbot gegen die Vereinigung stütze sich auf § 3 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 und 2 Vereinsgesetz. Zwecke und Tätigkeiten von "Combat 18 Deutschland" liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, so das Bundesinnenministerium weiter. "Combat 18 Deutschland" sei eine neonazistische, rassistische und fremdenfeindliche Vereinigung, die in ihrer Zweckrichtung eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweise. Der Verein stehe in der Tradition der 1992 als rechtsextremistische Saalschutztruppe gegründeten britischen Vereinigung "Combat 18" und genieße innerhalb der rechtsextremistischen Szene ein hohes Ansehen. Mit seiner Strahlkraft habe der Verein unter Rechtsextremisten eine Vorbildfunktion inne und werde als Symbol des gewaltbereiten Rechtsextremismus verehrt.

Verein selten im Licht der Öffentlichkeit

Wie das Bundesinnenministerium weiter mitteilte, tritt "Combat 18 Deutschland" selten öffentlichkeitswirksam in Erscheinung. Die neonazistische Ausrichtung der Gruppierung manifestiere sich insbesondere durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, die Organisation rechtsextremistischer Konzerte und den Verkauf rechtsextremistischer Merchandise-Artikel. Mitglieder von "Combat 18 Deutschland" seien darüber hinaus wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden, nachdem sie im September 2017 bei der Rückkehr von einem Schießtraining, das die Vereinigung in der Tschechischen Republik durchgeführt hatte, unerlaubt Munition nach Deutschland verbracht hatten.

18. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung

Das Verbot von "Combat 18 Deutschland" ist laut Innenministerium das 18. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister. Zuletzt sei im Februar 2016 der Verein "Weisse Wölfe Terrorcrew" verboten worden. Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der Saale durch mutmaßliche Rechtsextremisten hatte Seehofer ein Sechs-Punkte-Programm zur verstärkten Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt. Hierzu gehört neben dem Aus- und Umbau des Bundeskriminalamts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch die intensive Nutzung des Instruments von Vereinsverboten.

Redaktion beck-aktuell, 23. Januar 2020.