Die geplante Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie besteht aus 25 Vorschlägen. Vor allem Anzeige- und Mitteilungspflichten sollen abgebaut und die Digitalisierung weiter gefördert werden. Wie das Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte, sind zudem Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigungen geplant.
"Mit der Bürokratieentlastungsverordnung setzen wir einen weiteren Baustein des Meseberger Bürokratieabbau-Programms um", betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Auch mit diesen untergesetzlichen Maßnahmen würde für eine spürbare Entlastung der Wirtschaft gesorgt. Wie das Bundesjustizministerium am Freitag mitteilte, soll sich die jährliche Entlastung für die Wirtschaft konkret auf 22,6 Millionen Euro belaufen. Der größte Anteil mit rund 14,1 Mio. Euro pro Jahr entfalle auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung. Eine Entlastung von rund 6 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft trage die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023 bei: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht werde die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht.
Rechtsverordnungen können nur bei hinreichendem Sachzusammenhang mit einer Gesetzesänderung angepasst werden. Aufgrund des fehlenden Sachzusammenhangs war eine Änderung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetz IV aus rechtsförmlichen Gründen nicht möglich. Interessierte Kreise haben bis zum 21.06.2024 Gelegenheit, zu der geplanten Neuregelung Stellung zu nehmen.